Leiharbeit – erste Schritte in Richtung Equal Pay
Noch nicht am Ziel, aber auf dem richtigen Weg

Gleiche Arbeit, gleiches Geld? Davon konnten Leiharbeitnehmer bis vor kurzem nur träumen.

22. Oktober 201222. 10. 2012


Doch seit dem Frühsommer 2012 ist klar: In der Metalltarifrunde hat die IG Metall Branchenzuschläge vereinbart. Damit ist es gelungen, dem Ziel Equal Pay in der Leiharbeit einen Schritt näher zu kommen. Den Missbrauch in der Leiharbeit bekämpfen. Das steht für die IG Metall auf der Agenda ganz oben. In der Metalltarifrunde 2012 konnte sie bei der Leiharbeit zwei wichtige Erfolge erzielen.


Branchenzuschläge zwischen 15 und 50 Prozent

Ab 1. November 2012 bekommen Leihbeschäftigte wesentlich mehr Geld. Wenn sie in Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie eingesetzt sind, erhalten Leiharbeitnehmer nach sechs Wochen einen Branchenzuschlag von 15 Prozent. Dieser Zuschlag steigt bis auf 50 Prozent ab dem neunten Einsatzmonat. Dies geht auf den Tarifabschluss mit den Zeitarbeitsverbänden zurück. In Euro und Cent sind das für einen Facharbeiter in der Leiharbeit zwischen 246 und 819 Euro mehr im Monat. In anderen Berufen kann der Branchenzuschlag ein Plus bis zu 1381 Euro bedeuten ― je nach Entgeltgruppe und Verleihdauer. Damit ist der IG Metall ein erster Schritt in Richtung Equal Pay gelungen.
 

 



Beim Thema Leiharbeit gerieten viele Unternehmen früher ins Schwärmen: Ohne Begrenzung konnten sie den Personalbestand auf- und abbauen, so wie die Auftragslage es gerade notwendig macht. Wenn die Bestellungen ausblieben oder die Produktion ins Stocken geriet, dann haben sie die ausgeliehenen Arbeitskräfte einfach wieder an den Verleiher zurück geschickt. Das war vor dem Tarifabschluss mit den Metallarbeitgebern für viele Firmen gängige Praxis. Denn die meisten Firmen haben Leihbeschäftigte nicht eingesetzt, um Produktionsspitzen abzufedern, so wie es ursprünglich mal gedacht war. Zunehmend ersetzten die Firmen auch Stammarbeitsplätze durch Leiharbeit. Damit ist Leiharbeit das sichtbarste Beispiel für die Unordnung auf dem Arbeitsmarkt. Inzwischen gibt es in vielen Unternehmen keine leiharbeitsfreie Zone mehr. Nach dem im Frühsommer 2012 geschlossenen Tarifvertrag konnte hier eine Hürde eingezogen werden. Denn nun können Betriebsräte hier einschreiten.

 


Mehr Mitbestimmung bei der Leiharbeit

So können Leiharbeiter in Zukunft nicht einfach angeheuert und auf die unangenehmsten Arbeitsplätze abgeschoben werden. Um Leiharbeit im Unternehmen einsetzen zu können, muss ein Sachgrund vorliegen, sonst ist das nicht zulässig. Zu den Sachgründen zählen beispielsweise Auftragsspitzen, Vertretungsfälle bei Krankheiten oder Schwangerschaft. Ein anderer Grund ist, wenn Fachkräfte benötigt werden, deren spezielle Qualifikationen im Unternehmen nicht vorhanden sind.


Betriebsräte können ihre Zustimmung zur Einstellung von Leihbeschäftigten auch verweigern. Diese Möglichkeit können sie insbesondere dann nutzen, wenn der Betrieb Leihbeschäftigte aus Verleihunternehmen einstellen will, die tarifwidrig keine Branchenzuschläge zahlen. Das können sie auch tun, wenn der Einsatz von Leiharbeit Stammarbeitsplätze gefährdet. Und: In einer freiwilligen Betriebsvereinbarung können Betriebsrat und Arbeitgeber festlegen, auf welchem Arbeitsplatz, wie viele und wie lange Leiharbeiter im Betrieb eingesetzt werden sollen. In dieser Betriebsvereinbarung kann zudem das Entgelt, die Einsatzdauer und die Übernahme auf einen festen Arbeitsvertrag geregelt werden.

 

Übernahme spätestens nach 24 Monaten

Neben der Mitbestimmung ist die Sicherheit und die Aussicht auf einen festen Arbeitsvertrag ein weiteres wichtiges Ergebnis der Tarifrunde 2012. Gibt es in einem Betrieb keine Betriebsvereinbarung zur Leiharbeit, dann wird künftig schon nach 18 Monaten überprüft, ob der Leiharbeiter übernommen wird. Nach 24 Monaten Beschäftigung in Leiharbeit ist die Übernahme Pflicht.

Die beiden Tarifabschlüsse in der Metallindustrie bringen Leiharbeitern nicht nur mehr Geld. Dass die Betriebsräte mehr Mitbestimmungsrechte bekommen, ist eine wichtige Ergänzung. So greifen die neuen Tarifregeln zur Leiharbeit wie Zahnräder ineinander.

 

Unser Ziel: Gleiche Bezahlung ab dem ersten Tag

Für die IG Metall wird die Leiharbeitauch weiterhin eine zentrale Rolle in spielen. Unser Ziel bleibt die gleiche Bezahlung ab dem ersten Tag. Dazu muss der Gesetzgeber alle Schlupflöcher schließen, die es den Verleihern ermöglichen, vom Prinzip „gleiche Arbeit ― gleiches Geld“ abzuweichen. Außerdem muss wieder das Synchronisationsverbot gelten. Danach wäre es verboten, dass Verleiher Beschäftigte nur für die Dauer eines Einsatz einstellen und anschließend direkt wieder entlassen dürfen. Zudem fordert die IG Metall, dass die Verleihdauer begrenzt wird. Sie würde in der Vergangenheit immer weiter verlängert – von zunächst drei Monaten auf zwei Jahre. 2003 fiel dann die endgültige Beschränkung weg.
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