Gefährdungsbeurteilung
Stolperfallen für die Seele beseitigen

Stress, Monotonie, Leistungsdruck – Krankmacher am Arbeitsplatz gibt es zuhauf. Mit der Gefährdungsbeurteilung können die Betriebe vorbeugen, damit die Beschäftigten nicht in die Knie gehen.

19. September 201219. 9. 2012


Über den Stress am Arbeitsplatz klagen viele. Burnout und psychische Störungen sind auf dem besten Weg, zur Volkskrankheit zu werden. Tatsache ist, dass arbeitsbedingter Stress überall zugenommen hat, in Fabrikhallen, Werkstätten und Büros. Die Anzahl der Ausfalltage durch psychische Erkrankungen nimmt deutlich zu. Psychische Erkrankungen führen zu langen Krankschreibungen und Ausfallzeiten.


Präventiv Gefahren erkennen

Nur zu klagen, nützt jedoch nichts. Es muss auch gehandelt werden, und zwar vor allem von Arbeitgeberseite. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen, Maßnahmen zur Verhütung von arbeitsbedingten Erkrankungen zu ergreifen. Das Zauberwort heißt Gefährdungsbeurteilung. Sie ist ein Mittel zur Prävention. Wo sie angewendet wird, kann sie Gutes bewirken.

Auch Betriebsräte haben die Pflicht, darauf zu achten, ob der Arbeitgeber diesen Auftrag erfüllt. Arbeitgeber sind unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Der Arbeitgeber kann dies selbst tun. Er kann aber auch andere Personen wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte damit beauftragen. Die Ergebnisse müssen dokumentiert werden.

Studien zeigen jedoch, dass die Gefährdungsbeurteilung bei weitem noch nicht überall angewandt wird. Laut einer Betriebsrätebefragung von 2009 führen nur 56 Prozent der mitbestimmten Betriebe eine Gefährdungsbeurteilung durch. Nur 20 Prozent untersuchten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch die psychischen Belastungen. Die Akteure im Betrieb sind bei dem Thema oft überfordert.


Lange Liste von Krankmachern

Wer arbeitsbedingte Erkrankungen verhüten will, muss daher auch die psychischen Belastungen der Arbeit bearbeiten. Es gilt, die Arbeit so zu gestalten, dass ungünstige psychische Belastungen vermieden werden. Denn gegen ungünstige Rahmenbedingungen, die psychisch krank machen, kann der einzelne Beschäftigte allein oft wenig tun. Die Liste der krankmachenden Faktoren ist lang: Überlange Arbeitszeiten, ungünstige Lage der Arbeitszeit, häufige Nachtarbeit und Wochenendarbeit, undurchdachte Arbeitsabläufe und Konflikte am Arbeitsplatz. Auch chronische Über- oder Unterforderung macht die Seele mürbe.


Zunehmende Arbeitsverdichtung

Fakt ist, dass sich mit dem Rückgang der Arbeitslosigkeit und der Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse auch die Situation in den Betrieben verändert hat: Belastungen steigen, Arbeitszeiten werden länger, Taktzeiten werden kürzer und die Leistungsanforderungen höher. Die Befragung im Rahmen des DGB-Index Gute Arbeit 2010 klärt auf: Zwei von drei Beschäftigten klagen über starken Zeit- und Termindruck. Zu den weiteren Top Ten bei den Belastungen am Arbeitsplatz gehören das hohe Arbeitsvolumen und der hohe Verantwortungsdruck. Das führt dazu, dass viele Beschäftigte chronisch erschöpft sind. Tatsächlich versuchen die Unternehmen nach der Krise aus weniger Personal mehr Arbeitsleistung herauszuholen.


Schlüssel für Gute Arbeit

Gesundheitsschutz und Gute Arbeit sind wichtige Bezugspunkte für die IG Metall und die Interessenvertretungen in den Betrieben. Maßstab bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen ist für die IG Metall der Mensch. Zu Guter Arbeit gehören deshalb Arbeitsbedingungen,

  • die Gesundheit, körperliches und soziales Wohlbefinden stärken,
  • die nicht oder wenig körperlich und psychisch belastend sind,
  • alters- und alternsgerecht gestaltet sind,
  • die gleichberechtigte Teilhabe sicher stellen,
  • die unsichere und diskriminierende Beschäftigungsverhältnisse unterbinden,
  • die eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und
  • humane Arbeitszeiten ermöglichen.

Gute Arbeit kommt nicht von allein. Die IG Metall hat den Schutz der Arbeitnehmer vor den Folgen von Leistungsdruck und Stress als eine der vorrangigsten Aufgaben im Gesundheitsschutz und in der Arbeitsgestaltung erklärt. Die IG Metall fordert deshalb, die Schutzlücke bei den psychischen Belastungen durch eine Antistressverordnung zu schließen. Diese könnte für eine bessere Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung hilfreich sein. Eine Gefährdungsbeurteilung, die die Risiken für Leib und Seele erkennt und bannt, ist der Schlüssel für Gute Arbeit.
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