Industrie und Wertschöpfung im Umbruch
Gewerkschaften in der Industrie vereinbaren Kooperation

EVG, IG BAU, IG BCE und IG Metall haben in Berlin eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Die Gewerkschaften wollen so die Voraussetzung dafür schaffen, die Interessen der Beschäftigten in Industrie und industrienahen Dienstleistungen unter veränderten Bedingungen wirkungsvoll zu vertreten.

15. April 201515. 4. 2015


„Wir wollen mit dieser Vereinbarung die Synergie- und Kooperationseffekte nutzen, um den DGB zu entlasten und ihn gleichzeitig zu stärken. Für uns kommt es auf effizientes Handeln, erkennbare Positionen und klare Strukturen für unsere Mitglieder an“, erklärt Detlef Wetzel, Erster Vorsitzender der IG Metall.


Industrie im Wandel

Betriebe, Unternehmen und Branchen verändern sich. Die globale Standortkonkurrenz, der technologische Fortschritt, die enorme Beweglichkeit der Kapitalströme und hohe, fixe Renditeerwartungen von Investoren beschleunigen den wirtschaftlichen, technologischen und gesellschaftlichen Wandel. Die Grenzen zwischen den Wirtschaftszweigen und in den Wertschöpfungsketten verschwimmen immer mehr.

EVG, IG BAU, IG BCE und IG Metall vertreten überwiegend Mitglieder der Investitionsgüterindustrie, von Unternehmen im globalen Wettbewerb und der industrienahen Dienstleistungen. Die Unternehmen und ihre Wertschöpfungsketten sind eng verzahnt. Gewerkschaften, die den ökonomischen und sozialen Fortschritt gestalten wollen, müssen künftig stärker zusammenarbeiten.


Gemeinsame Positionen und klare Verabredungen

Die inhaltliche Grundlage dafür bilden die gemeinsam erarbeiteten Positionen für eine „leistungs- und zukunftsfähige Industrie in einer solidarischen Gesellschaft“. Dabei geht es um Themen wie Industrie 4.0, erneuerbare Energien, Investitionen, Wachstum, Mitbestimmung und die Rolle Europas.

Die Abstimmung zwischen den Gewerkschaften soll aber auch Konkurrenz und Divergenz verhindern. Man wolle alles tun, um Reibungen zu minimieren, die durch die branchenübergreifenden Prozesse zwischen den Gewerkschaften entstehen können, so Detlef Wetzel: „Dafür braucht es klare Verabredungen.“ Deshalb habe man sich auch über Kriterien und Verfahren zur Klärung von Doppel- oder Mehrfachzuständigkeiten verständigt.


Ein Betrieb – eine Gewerkschaft – ein Tarifvertrag

Die Frage nach der Zuständigkeit einer Gewerkschaft soll demnach anhand bestehender Wertschöpfungsketten nach dem Prinzip „Ein Betrieb – eine Gewerkschaft – ein Tarifvertrag“ geklärt werden. Wetzel ist sicher, so können Arbeitnehmervertreter effizienter arbeiten und gleichzeitig Reibungsverluste vermeiden: „Durch die unter uns gesicherte Tarifeinheit entfalten wir Stärke.“

Wetzel sieht die im Beisein des DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann geschlossene Kooperationsvereinbarung zwischen EVG, IG BAU, IG BCE und IG Metall als wichtigen Schritt, um die Einheit im DGB weiter zu festigen: „Wir haben eine Plattform geschaffen, die geeignet dazu ist, dass wir ohne Konflikte untereinander für die Belegschaften die besten Lösungen für ihre Anforderungen finden. Wir sind davon überzeugt, dass auf diese Weise die Gewerkschaftsarbeit und auch der DGB als Dachverband gestärkt wird.“

So sieht es auch der DGB-Vorsitzende: „Kooperationen zwischen Gewerkschaften sind nichts neues, es gibt sie seit 2005. Aber diese verstärkte Kooperation birgt für den DGB die Chance, Abgrenzungen zwischen den DGB-Gewerkschaften zu antizipieren, statt ihnen hinterherzulaufen und Zuständigkeiten unter dem Dach des DGB deutlich zu machen. Damit stärken wir die Handlungsfähigkeit von Gewerkschaften. Ich sehe hier eine sehr konstruktive Zusammenarbeit im DGB. Die Vereinbarung ist ein klarer Hinweis, dass wir uns unter den veränderten ökonomischen Bedingungen neu positionieren. Und Die Vereinbarung ist eine Vorlage, die weiter entwickelt werden kann.“

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