Er ist zehn Stunden am Tag im Betrieb. Häufig kommen samstags noch einmal mehrere Stunden hinzu. Das schreibt der 16-jährige Tischler-Azubi Marco an Dr. Azubi. „Wende Dich unbedingt an Deinen IG Metall-Jugendsekretär vor Ort“, rät ihm Dr. Azubi, das Online-Beratungsportal der DGB-Jugend. Eigentlich dürfte Marco höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden, samstags gar nicht – bis auf wenige Ausnahmen. So steht es im Jugendschutzgesetz, an das sich Marcos Betrieb offenbar nicht hält.
Dieses Gesetz gibt es, weil Jugendliche weniger belastbar sind als erwachsene Erwerbstätige. Ihnen fehlt die Routine. Dadurch sind sie gesundheitlich stärker gefährdet. Das Arbeitsunfall-Risiko bei den 15- bis 24-Jährigen ist doppelt so hoch wie bei den älteren Beschäftigten. Jugendliche benötigen folglich einen besonderen Schutz, etwa schärfere Regeln bei den Arbeits- und Pausenzeiten, unter anderem eine verbindliche Nachtruhe.
Gesetzesverstöße üblich Vor 50 Jahren, am 9. August 1960, verabschiedete der Bundestag das erste umfassende Jugendarbeitstigten. Jugendliche benötigen folglich einen besonderen Schutz, etwa schärfere Regeln bei den Arbeitsund Pausenzeiten, unter anderem eine verbindliche Nachtruhe. Gesetzesverstöße üblich. Vor 50 Jahren, am 9. August 1960, verabschiedete der Bundestag das erste umfassende Jugendarbeitsschutzgesetz. Es löste ein älteres Gesetz mit zahllosen Ausnahmeregelungen von 1938 ab. Unter anderem gab es nun endlich ein klares Verbot der Kinderarbeit.
Gleichwohl erfüllte das Gesetz bei weitem nicht alle Forderungen der DGB-Gewerkschaften. Vor allem gab es zu wenig Kontrollen und Überwachung. So kam es von Anfang an zu drastischen Verstößen gegen das neue Gesetz. Laut Angaben der Gewerkschaften gab es in den 60er-Jahren über eine Millionen Fälle jährlich. Die Gewerkschaftsjugend machte mobil – gegen die Untergrabung und für ein weniger löchriges Gesetz. Mit Erfolg: Nach langen Debatten beschloss der Bundestag im Jahr 1976 ein überarbeitetes Jugendarbeitsschutzgesetz, das im Grundsatz bis heute gilt.
Gesetz unter Beschuss Von Anfang an war das Gesetz immer wieder Angriffen ausgesetzt. Zu Beginn der 80er Jahre wurde es angesichts fehlender Ausbildungsplätze als „Ausbildungsverhinderungsgesetz“ diffamiert. In der Folge kam es immer wieder zu Aufweichungen. Immer neue Ausnahmen fanden Einzug in den Gesetzestext.
Aktuell ist das Jugendarbeitsschutzgesetz wieder verstärkt unter Druck: Die Bundesregierung plant eine Gesetzesnovelle. Dabei geht es vor allem um die Arbeitszeiten. Ein CDU-Konzeptpapier schlägt „Annäherungen an das veränderte Freizeitverhalten von Jugendlichen und Anpassungen an betriebliche Erfordernisse“ vor. Die schwarz-gelbe Regierung will diese „Annäherung“ zuerst in Hotels und Gaststätten angehen. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Ausbildungshemmnisse im Gastgewerbe werden durch ein flexibleres Jugendarbeitsschutzgesetz abgebaut.“
Dabei sind gerade im Gaststättengewerbe Gesetzesverstöße Alltag. Immer wieder suchen betroffene Jugendliche bei Dr. Azubi Rat. So wie Jessi. Sie ist wie Marco 16 Jahre alt und lernt in einer Bäckerei mit angeschlossenem Café. Sie muss fast jeden Samstag arbeiten. Doch anders als bei Marco ist die Samstagsarbeit im Gaststättengewerbe laut Jugendarbeitsschutzgesetz ausnahmsweise erlaubt. Aber: Mindestens zwei Samstage im Monat müssen beschäftigungsfrei sein. Dr. Azubis Fazit: Auch Jessis Betrieb verstößt gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Im Gastgewerbe ist die Lage für Jugendliche besonders schwer. Doch Probleme gibt es auch im Bereich der IG Metall. Vor allem in Handwerksbetrieben, etwa im Holzbereich, wie bei Tischler-Azubi Marco – aber auch in Autowerkstätten sind Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz an der Tagesordnung.
Hände weg vom Gesetz
Jessi und Marco sind keine Einzelfälle. Viele Betriebe setzen die Sicherheit und die Gesundheit der jungen Beschäftigten bewusst aufs Spiel. Weitere Ausnahmen oder Abstriche am Jugendarbeitsschutzgesetz würden dazu führen, solche Verstöße zukünftig zu legitimieren. Die mögliche Folge: Ein Anstieg der Arbeitsunfälle von Minderjährigen. Die Gewerkschaften wollen das nicht tatenlos hinnehmen.
Gerade hat die DGB-Jugend die Aktion „
Hände weg vom Jugendarbeitsschutzgesetz“ gestartet, um für den Erhalt des Gesetzes in seiner derzeitigen Form zu kämpfen. Die Ausbeutungen und Verstöße müssen wirkungsvoll bekämpft werden. Zudem soll Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen an ihre Worte auf dem DGB-Bundeskongress im Mai erinnert werden. Da hatte sie noch versprochen: „Ich will das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht ändern.“