Kündigungsschutz: warum er wichtig ist
Bald 10 Millionen Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz?

Der Kündigungsschutz ist für Arbeitnehmer eines der wichtigsten Rechte. Die FDP würde ihn gerne lockern. Wir sagen, warum die versprochenen Effekte keine sind und welche Folgen eine Lockerung für die Arbeitnehmer in Deutschland hätte.

12. Oktober 200912. 10. 2009


Bisher gilt der Kündigungsschutz Deutschland für Betriebe ab zehn Mitarbeitern und für den einzelnen Arbeitnehmer nach sechs Monaten. Geht es nach der FDP soll der Kündigungsschutz erst nach zwei Jahren und erst in Betrieben ab 20 Mitarbeitern gelten. Peter Donath, Leiter Betriebspolitik der IG Metall, erklärt, was das bedeutet: „Viele machen sich die Dimension eines solchen Vorhabens gar nicht klar: von rund 40 Millionen Arbeitnehmern in Deutshland hätten dann 10 Millionen weniger Anspruch auf Kündigungsschutz.“
 



Zwei Komponenten

Der Kündigungsschutz schützt sozusagen zweifach: Er schützt vor willkürlicher Kündigung durch den Arbeitgeber und er schützt das Recht auf Mitbestimmung. Letzteres ist eine elementare Funktion. Besteht kein Kündigungsschutz mehr können sich die Arbeitnehmer in den Unternehmen auch nicht mehr gut organisieren. Das ist aber notwendig, um ein Gegengewicht zu den Arbeitgebern bilden zu können.


Kündigungsschutz – so geht’s

Wer grundlos gekündigt wird, kann sich an seinen Betriebsrat wenden. Er hat dann Anspruch darauf, dass die Rechtmäßigkeit der Kündigung geprüft wird. Mitglieder der IG Metall genießen außerdem Rechtsschutz. Das heißt, sie können kostenlos einen Anwalt in Anspruch nehmen und gegen die Kündigung klagen.


In der Krise

Besonders in der Krise ist der Kündigungsschutz wichtig, denn er kann die Kündigungsdynamik abschwächen. Denn Kündigungsentscheidungen müssen transparent und überprüfbar ablaufen. Marlene Schmidt, und Privatdozentin an der Universität Frankfurt am Main, hat in einer Studie für die Hans-Böckler-Stiftung nachgewiesen, dass Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsrat wesentlich besser abgesichert sind.

 

mehr zum Rechtsschutz für IG Metall-Mitglieder

mehr zur Studie der Hans-Böckler-Stiftung

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