Immer mehr Unternehmen lagern ganze Arbeitsbereiche aus und vergeben zentrale Aufgaben an Werkvertragsunternehmen. Outsourcing spaltet die Belegschaften in eine Kernbelegschaft und in Arbeitnehmer, die an den Rand gedrängt werden – ohne Sicherheiten, ohne Mitbestimmung und ohne Tarifvertrag. Auch die Bezahlung ist meist deutlich schlechter. Denn für die Unternehmen steht vor allem eines im Vordergrund: Löhne drücken und Kosten senken.
Früher wurde nur die Kantine outgesourct
Outsourcing ist eigentlich nicht neu. Schon seit Jahren geben Unternehmen einzelne Prozesse und Aufgaben an Fremdfirmen raus. Früher beschränkte sich das auf die Klassiker: Die Kantine, das Putzpersonal und die Eingangspforte. Das hat sich seit einigen Jahren deutlich gewandelt. Inzwischen werden immer mehr der ehemals intern erbrachten Arbeitsleistungen an externe Fremdfirmen vergeben oder ganze Betriebsteile in eigene Tochterfirmen ausgelagert. Anschließend werden die Produkte und Dienstleistungen wieder zurückgekauft.
Ein Indiz dafür, dass die Arbeitgeber mit Werkverträgen in erster Linie versuchen, die Kosten zu senken und der Mitbestimmung durch Betriebsräte zu entgehen, zeigte sich auf der Tagung „Freie Industriedienstleistung als Alternative zur regulierten Zeitarbeit“. Das veranstaltet das arbeitgeberfinanzierte „Institut für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht“ am 9. September 2011. Dort erläuterte der Arbeitsrechtler Richard Giesen bei seinem Vortrag „Chancen, den strengen arbeitsrechtlichen Regelungen der Zeitarbeit zu entfliehen“ die Möglichkeiten von Werkverträgen.
Bei Werkverträgen verpflichtet sich der Werkunternehmer ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Leistung zu erbringen. Die Abrechnung oder Bezahlung geschieht erfolgsorientiert, also nicht in Zeiteinheiten. Die Mitarbeiter des Werkunternehmens unterliegen dabei nicht dem Direktionsrecht des Kundenbetriebes.
Tatsächlich sind in manchen Unternehmen gleich mehrere Dienstleistungsfirmen vertreten. Diese entsenden ihre Mitarbeiter, die dann nicht selten Seite an Seite mit den Stammbeschäftigten arbeiten, aber deutlich weniger Gelt bekommen und deren Arbeitsbedingungen weitaus schlechter sind. Häufig noch schlechter als in der Leiharbeit. Zudem wirkt sich diese Entwicklung auf die betrieblichen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrates aus. Der Betriebsrat verliert an Einfluss. So entsteht in einigen Betrieben eine 3-Klassenbelegschaft.
Nur noch wenige gehören zur Stammbelegschaft
Ganz oben stehen die Stammbeschäftigten. Für sie gelten die Tarifverträge und die Betriebsräte können bei der Bezahlung und den Arbeitsbedingungen mitbestimmen. Auf der nächsten Stufe stehen die Leihbeschäftigten. Für sie gibt es seit Mai 2012 tarifliche Branchenzuschläge und eine Übernahmegarantie nach einer Einsatzdauer von 24 Monaten. Damit ist der IG Metall ein erster Schritt in Richtung Gleichstellung gelungen. Am schlechtesten stehen die Werkvertragsarbeitnehmer da. Denn für sie gilt weder der Tarifvertrag der IG Metall noch ein Mindestlohn. Wenn nun auch noch Werkvertragsunternehmen Leiharbeiter einstellen und diese dann weiterverleihen, gelten für die Betroffenen noch mal schlechtere Bedingungen. So hat sich in einigen Unternehmen ein 3-Klassen-System unter den Beschäftigten etabliert: Unterschiedliche Arbeitszeiten, unterschiedliche Entgelte, ein hohes Arbeitsplatzrisiko und für die meisten von ihnen keine Chancen auf die betrieblichen Sozialleistungen.
Die IG Metall wird dieser Entwicklung nicht tatenlos zusehen. Sie will faire und sichere Arbeitsplätze und fordert, feste Beschäftigte im Betrieb und keine ungesicherten Randbelegschaften. Sie will verhindern, dass irgendwann einmal nur noch einige wenige Stammbeschäftigte das Firmenlogo an der Maschine montieren und alles andere ausgegliedert ist. Ihr Ziel ist es, dass alle Beschäftigten gleich behandelt werden – Stammbeschäftigte, Leiharbeitnehmer und Werkvertragsnehmer.