Guter Rat: Optionspflicht – mit 18 muss man sich entscheiden
Was bin ich? Die Qual der Wahl.
Seit dem Jahr 2000 sind in Deutschland geborene Migrantenkinder Deutsche. Doch ihre Staatsangehörigkeit ist nur befristet. Die hier zur Welt gekommenen Migrantenkinder unterliegen der sogenannten „Optionspflicht“. Das bedeutet: Sobald sie 18 sind, müssen sie sich entscheiden für die deutsche ...
Foto (Archiv): Stephen Petrat
Foto (Archiv): Stephen Petrat
29. November 201229. 11. 2012