Entscheidung des Bundessozialgerichts
Richter erschweren Missbrauch von Ein-Euro-Jobs

Ein-Euro-Jobs sollen keine sozialversicherungspflichtigen Stellen verdrängen, sondern „zusätzlich“ sein. So steht es jedenfalls im Gesetz. Die Praxis sieht oft anders aus: Arbeitslose machen die gleiche Arbeit wie Festangestellte, bekommen aber nur einen Euro die Stunde dafür. Dagegen können ...

2. September 20112. 9. 2011


... sie sich jetzt besser wehren. Dank einer neuen Entscheidung des Bundessozialgerichts.

Das Bundessozialgericht hat dem Missbrauch von Ein-Euro-Jobs jetzt einen Riegel vorgeschoben. Es hat entschieden: Wenn Jobcenter Arbeitslose rechtswidrig in Ein-Euro-Jobs vermitteln, haben die Betroffenen Anspruch auf mehr Geld.

Ein-Euro-Jobs gelten nicht als Arbeit, sondern als „Arbeitsgelegenheiten“, für die kein Lohn, sondern nur eine „Mehraufwands-Entschädigung“ gezahlt wird. Sie sind nur erlaubt, wenn sie keine reguläre Arbeit ersetzen. Doch genau das war bei einer Frau geschehen, die in einem Betrieb der Arbeiterwohlfahrt (AWO) einen Ein-Euro-Job als Reinigungsfrau hatte. Sie zog vors Gericht und forderte den vollen tariflichen Lohn. Ihre Gewerkschaft gab ihr Rechtsschutz.


Am 27. August bestätigten die Richter des 4. Senats beim Bundessozialgericht (BSG) in Kassel: Die Frau hatte eine Arbeit geleistet, die „in jedem Fall hätte durchgeführt werden müssen“ (Aktenzeichen: B 4 AS 1/10 R). Aber da sie als Ein-Euro-Jobberin rechtlich kein „Arbeitsverhältnis“ hatte und darum auch keinen Arbeitsvertrag mit der AWO, musste diese auch nicht zahlen. Verantwortlich war das Jobcenter. Es muss der Frau, so die Richter, einen „Wertersatz“ für den entgangenen Lohn zahlen.

Arbeitslose können ortsüblichen Lohn verlangen

Die IG Metall und der DGB begrüßen das Urteil. „Es macht es schwieriger, öffentlich finanzierte Billigjobs zu missbrauchen, um reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu verdrängen“, sagt IG Metall-Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban. „Und für Arbeitslose wird es leichter, von ihrem Jobcenter zumindest den ortsüblichen Lohn zu verlangen, wenn es ihnen einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job vermittelt.“

Das Kasseler Urteil ist ein kleiner Erfolg für Arbeitslose. Ihm muss aber ein generelles Umdenken in der Politik folgen, fordert die IG Metall. Denn zwei Drittel der Stellen, die als Ein-Euro-Jobs gefördert werden, erfüllen nicht die gesetzlichen Voraussetzungen dafür. Die staatliche Subventionierung von Niedriglöhnen hat dazu geführt, dass immer mehr Menschen arm trotz Arbeit sind. 2010 waren 7,84 Millionen Stellen Niedriglohn-Jobs. Gut eine Million Vollzeit-Beschäftigte verdienen weniger als 1000 Euro brutto im Monat. Die staatliche Subventionierung von Armutslöhnen muss aufhören. Das fordern die Gewerkschaften.

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