Proteste in Frankreich
Arbeitsrechtsreform – Paket mit Sprengkraft

Frankreich ist nicht nur Schauplatz der baldigen Fußball-Europameisterschaften. Das Land ist derzeit auch zerrissen wie selten über eine geplante Reform des Arbeitsrechts. Beschäftigte und Teil der Gewerkschaften befürchten gravierende negative Folgen.

8. Juni 20168. 6. 2016


Seit Wochen tobt in Frankreich der Nervenkrieg um die geplante Reform des Arbeitsrechts. Züge fielen streikbedingt aus, es gab Schlangen an Tankstellen und Zusammenstöße am Rande von Demonstrationen. 70 Prozent der Franzosen sind eigentlich gegen die Pläne von Präsident Hollande. Die von ihm angestoßene Arbeitsmarktreform hat die erste Lesung im Parlament genommen. Die Gewerkschaften planen für den 14. Juni weitere Proteste und Kundgebungen. Obwohl es immer mehr Kritiker gibt, die sagen, die Reformen nützen vor allem den Unternehmen, ohne neue Jobs im von Arbeitslosigkeit gebeutelten Frankreich zu schaffen, hält die Regierung unbeeindruckt daran fest.

 

Lockerung bei Kündigungsschutz und 35-Stunden-Woch


Der Widerstand entzündet sich unter anderem an der geplanten Lockerung des Kündigungsschutzes. Mit dem Hinweis auf wirtschaftliche Gründe soll es Unternehmen erleichtert werden, Beschäftigte zu entlassen. Auch die Umorganisierung eines Unternehmens soll Kündigungen künftig möglich machen. Die Gewerkschaften befürchten auch, dass es zu einer Verlängerung der Arbeitszeiten kommt. Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit ist bisher durch Tarifvertrag möglich. Eine Verlängerung aus betrieblichen Gründen etwa bei Saisonarbeit oder Auftragsspitzen muss durch das Gewerbeaufsichtsamt genehmigt werden. Zuvor muss der Betriebsausschuss bestehend aus Vertretern der Beschäftigten angehört werden.

Künftig soll eine nicht näher definierte Behörde die Genehmigung erteilen, sofern nicht auf betrieblicher oder Branchenebene ein Tarifvertrag vereinbart wurde. Auch die geltende 35-Stunden-Woche wird angetastet. Eine Behörde kann im Fall von außerordentlichen Umständen schon heute die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf maximal 60 Stunden genehmigen. Dabei soll es auch künftig bleiben. Aufgrund einer Tarifvereinbarung kann die Arbeitszeit im Durchschnitt maximal 44 Stunden/Woche in einem Zeitraum von 12 Wochen betragen. Die Reform sieht eine mögliche Verlängerung der Arbeitszeit auf 46 Stunden/Woche im Zeitraum von 12 Wochen vor. Dafür wird ein betrieblicher oder Branchentarifvertrag benötigt.


Absenkung der Zuschläge für Mehrarbeit


Die Beschäftigten sollen auch bei der Bezahlung von Überstunden das Nachsehen haben. Bisher wird Mehrarbeit mit einem Aufschlag von 25 Prozent (die ersten 8 Stunden) bzw. einem Aufschlag von 50 Prozent (ab der 9. Stunde) vergütet. Per betrieblicher Tarifvereinbarung kann die Bezahlung auf 10 Prozent gesenkt werden. Bisher hatte die Branchenvereinbarung Vorrang vor der betrieblichen Vereinbarung. Nach dem Reformvorhaben soll die Branchenvereinbarung nur noch Vorrang haben, wenn es keine Betriebsvereinbarung gibt. Die Gewerkschaften befürchten, dass die Mehrarbeitszuschläge künftig in der Regel auf 10 Prozent abgesenkt werden, weil die Arbeitnehmerseite im Betrieb nicht stark aufgestellt ist.

Bisher ist eine betriebliche Tarifvereinbarung gültig, wenn sie von Gewerkschaften abgeschlossen wurde, die mindestens 30 Prozent der abgegebenen Stimmen bei der letzten Wahl zur betrieblichen Interessenvertretung erhalten haben und unter der Bedingung, dass diese Vereinbarung nicht von den Gewerkschaften angefochten wird, die bei der letzten Wahl zur betrieblichen Interessenvertretung mindestens 50 Prozent der Stimmen erhalten haben. Neu kann eine Tarifvereinbarung nur von Gewerkschaften abgeschlossen werden, die 50 Prozent der Stimmen erhalten haben. Wird diese Schwelle nicht erreicht, so können Gewerkschaften, die nur 30 ― 50 Prozent der Stimmen erhielten, eine Abstimmung über die Vereinbarungsinhalte unter den Beschäftigten durchführen. Solche Vereinbarungen per Referendum sollen zunächst nur auf die Verlängerung der Arbeitszeit anwendbar sein, bevor sie in der Zukunft auf die anderen Regelungsbereiche des Arbeitsgesetzes ausgeweitet werden.


Weitere Proteste geplant


Knackpunkt ist vor allem Artikel 2 des geplanten Reformpakets. Darin ist vorgesehen, dass betriebliche Vereinbarungen zu Themen wie Verlängerung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit, Arbeitszeitgestaltung, Höhe der Aufschläge für Mehrarbeit oder Freizeitausgleich Tarifverträge aushebeln können. Die bisher geltende Normhierarchie würde dadurch umgekehrt. Viele befürchten, dass vor allem Beschäftigte von kleinen und mittleren Betrieben das Nachsehen hätten, wenn die Geschäftsleitung durch betriebliche Vereinbarungen schlechtere Bedingungen als im Tarifvertrag festgelegt durchsetzen wollten. Am 14. Juni sind erneut Proteste der französischen Gewerkschaften angesagt. Die Nervosität bei der Regierung ist groß, weil dann die Fußball-Europameisterschaft in Frankreich läuft.

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