Gutes für Arbeitnehmer

Betriebsrat Torsten Meier freut sich, dass die Europäische Gerichtshof immer wieder im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entscheidet.

1. Mai 20191. 5. 2019


Aus Europa kommt viel Positives für Arbeitnehmer ― Richtlinien und Urteile, die dann in Deutschland umgesetzt werden. Viele haben das gar nicht auf dem Schirm. Vor ein paar Monaten etwa hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Urlaubsansprüche nicht einfach so verfallen dürfen. Die deutschen Gerichte hatten da immer anders geurteilt: Beschäftigte müssen den Jahresurlaub bis spätestens zum 31. März des Folgejahrs nehmen, sonst ist er weg. Das hat bei uns im Betrieb schon einige Beschäftigte betroffen, vor allem Kolleginnen und Kollegen, die nach längerer Krankheit zurückkamen und dachten, sie hätten noch Resturlaub. Doch ihr Urlaub und auch das zusätzliche Urlaubsgeld waren einfach verfallen. Das geht nun nicht mehr dank Europa. Gut finde ich auch, dass wir endlich ein einheitliches europäisches Datenschutzrecht haben. Früher waren wir da das Schwarze Schaf im Konzern und wurden unter Druck gesetzt: „Überall können dienstliche Videotelefonate mitgeschnitten werden ― warum nicht bei Euch in Deutschland?“ Was mir in Europa noch fehlt, sind einheitliche Unternehmenssteuern und Mindestlöhne.


Torsten Meier, 43, Betriebsrat, Automotive Lighting Brotterode

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