►Schritt 1: Frühzeitiger Rentencheck
Wann kann ich überhaupt in Rente gehen?
Das hängt vom Geburtsjahr und von der Anzahl der Versicherungsjahre ab. Seit 2012 steigt das reguläre Renteneintrittsalter schrittweise an. Für alle ab 1964 Geborenen liegt das reguläre Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Wer mindestens 35 Versicherungsjahre vorweist, kann vor der regulären Altersgrenze in Rente gehen – frühestens mit 63. Die Rente wird dann aber kräftig gekürzt. Nur wer vor 1964 geboren wurde, muss als „langjährig Versicherter“ keine Abschläge hinnehmen.
Beschäftigte mit mindestens 45 Versicherungsjahren können ohne Abschläge vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Wer 1964 oder später geboren wurde kann das ab 65 Jahren tun. Ältere noch ein wenig früher.
Unser Tipp: Die Deutsche Rentenversicherung bietet im Internet einen Rentenbeginn-Rechner. Der Rechner zeigt, ab wann jemand welche Rente erhalten kann.
Wie hoch wird meine gesetzliche Rente sein?
Einen Ausblick auf die eigene Rentenhöhe gibt die Renteninformation, die einmal im Jahr per Post von der Rentenversicherung kommt. Sie ist die wichtigste Planungsgrundlage für den Ruhestand.
Auf Seite eins des doppelseitigen Schreibens steht fettgedruckt das Datum, ab dem man die reguläre Altersrente ohne Abschläge erhalten kann.
Weiter unten folgt der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Konkret: Ob man eine Rente erhält, wenn man aus gesundheitlichen Gründen täglich nur noch weniger als drei Stunden arbeiten kann – und wenn ja, wie hoch diese Rente sein würde (brutto).
Danach kommt der Punkt Höhe der künftigen Regelaltersrente. Beim ersten Betrag, der hier abgedruckt ist, handelt es sich um die Rentenansprüche, die bisher erworben wurden. Dieser Wert steigt noch durch die Beiträge, die künftig gezahlt werden. Genau das ist beim nächsten Wert berücksichtigt. Hier unterstellt die Rentenversicherung, dass bis zum regulären Rentenalter konstant weiterhin Rentenbeiträge wie in den vergangenen fünf Jahren gezahlt werden.
Hat die Rentenversicherung alle wichtigen Daten zu meiner Rente?
Womöglich nicht. Bei Beschäftigten gehen viele Informationen automatisch an die Rentenversicherung. Trotzdem kann es Lücken im Rentenkonto geben. Zum Beispiel Zeiten der Fortbildung oder der Kindererziehung. Solche Lücken im Versicherungsverlauf sollte man schließen – sonst fällt die Rente niedriger aus. Mütter und Väter sollten besonders auf Kinderberücksichtigungszeiten achten. Diese Zeiten müssen gesondert beantragt werden. Ohne Antragstellung werden sie nicht aufgenommen.
Viele IG Metall-Geschäftsstellen bieten Beratungen zur Rente an. Am besten frühzeitig nach einem Termin fragen – und klären, ob das eigene Rentenkonto komplett ist. Auch auf der Webseite der Rentenversicherung gibt es viele Informationen zur Kontenklärung.
Wie wird meine Rente berechnet?
Die gesetzliche Rente wird nach einer festgelegten Formel berechnet. Die Rentenformel lautet:
Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor
Daraus ergibt sich die individuelle Rentenhöhe. Einen sogenannten Entgeltpunkt – umgangssprachlich auch „Rentenpunkt“ genannt – erhält, wer ein Jahr lang zum Durchschnittentgelt aller Versicherten arbeitet und Rentenbeiträge zahlt. Wer also 45 Jahre lang immer das Durchschnittentgelt verdient kommt bei Rentenbeginn auf 45 Entgeltpunkte. Diese Punkte sind der wichtigste Faktor in der Rentenformel.
Der Zugangsfaktor bestimmt, ob Zu- oder Abschläge auf die Rente fällig sind. Abschläge erhält, wer vor Erreichen des regulären Renteneintrittsalters in Rente geht. Wenn weder Zu- noch Abschläge vorhanden sind beträgt der Zugangsfaktor 1,0. Er wirkt sich dann nicht auf die Rentenhöhe aus.
Der aktuelle Rentenwert ist ein Euro-Betrag. Er bestimmt, wie viel Geld pro Entgeltpunkt gezahlt wird. Derzeit liegt der Rentenwert bei 39,32 Euro.
Der Rentenartfaktor bestimmt, ob es sich um eine Altersrente oder z.B. eine Erwerbsminderungsrente handelt. Bei einer normalen Altersrente beträgt der Zugangsfaktor 1,0.
Wie hoch wird mein Alterseinkommen insgesamt sein?
Dazu sollte man zusammenzählen: die voraussichtliche gesetzliche Rente, Betriebsrenten und private Renten (falls vorhanden), eventuelle weitere Einkünfte (zum Beispiel Mieteinkünfte, Hinterbliebenenrente). Bei jedem Posten auf Brutto und Netto achten! Neben den Einkünften verändern sich in der Rente auch die Ausgaben: Fahrtkosten für den Arbeitsweg und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fallen weg, Ausgaben für Gesundheit und Freizeit steigen möglicherweise.
Welche Steuern und Beiträge werden von der Rente abgezogen?
Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss auch als Rentnerin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Die Beiträge zur Arbeitslosen- und zur Rentenversicherung fallen weg.
Bei der Steuer ist es komplizierter: Seit dem Jahr 2005 werden Renten zunehmend besteuert. Dafür sind die Rentenbeiträge während des Berufslebens seit 2023 steuerfrei gestellt. Die Steuerpflicht hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Wer 2025 in Rente geht, muss zum Beispiel 83,5 Prozent der Rente versteuern. Wer im Jahr 2058 oder danach in Rente geht, muss die gesamte gesetzliche Rente versteuern. Beratung zur Rentenbesteuerung gibt es bei den örtlichen Lohnsteuerhilfevereinen. Im Internet gibt es Rechner, mit denen sich die künftige Belastung durch Steuern und Sozialabgaben abschätzen lässt.
►Schritt 2: Die Rente naht
Wie teuer ist die vorgezogene Rente?
Teurer, als viele denken. Durch die kürzere Versicherungszeit sinkt die Rente. Außerdem werden dauerhafte Abschläge fällig: 0,3 Prozent für jeden Monat, den man vor der regulären Altersgrenze in Rente geht. Beispiel: Wer nach 1964 geboren ist und mit 63 statt mit 67 in Rente gehen will, zahlt 14,4 Prozent Abschlag. Außerdem fehlen vier Beitragsjahre. Abschläge lassen sich im Voraus ausgleichen: Durch freiwillige zusätzliche Zahlungen in die Rentenkasse.
Relativ günstig stehen die „besonders langjährig“ Versicherten da, die mindestens 45 Versicherungsjahre vorweisen können. Für sie können die Rentenabschläge je nach Geburtsjahrgang zumindest teilweise entfallen („Rente ab 63“).
Unser Tipp: Rentenabschläge lassen sich grundsätzlich schon ab 50 durch Abschlagszahlungen an die Rentenversicherung ausgleichen. Daran kann sich auch Dein Arbeitgeber beteiligen.
Gibt es Alternativen zur vorgezogenen Rente?
Wer nicht bis zur Rente Vollzeit arbeiten kann oder will, kann in Teilzeit wechseln. Der Lohn ist meist immer noch höher als die Rente und durch die Weiterbeschäftigung erhöhen sich die Rentenansprüche. Eine andere Möglichkeit ist Altersteilzeit. Sie ist in Tarifverträgen der IG Metall für viele Beschäftigte geregelt. Ältere, die längere Zeit arbeitsunfähig sind, sollten statt vorgezogener Rente zunächst Krankengeld beanspruchen. Das Krankengeld ist meist höher als die Rente. Rentenabschläge werden vermieden.
Was bringt es, länger zu arbeiten?
Die IG Metall lehnt die Anhebung des regulären Rentenalters auf 67 Jahre oder sogar darüber hinaus unverändert ab. Für die meisten Beschäftigten bedeutet die Rente mit 67 nichts anderes als eine Rentenkürzung – da sie weder solange im Job bleiben wollen, noch es können. Wer weiter erwerbstätig sein möchte, muss das mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Dabei sollte man sich nicht auf schlechtere Arbeitsbedingungen einlassen: Damit schadet man sich selbst und schafft Druck auf jüngere Kolleginnen und Kollegen. Das Weiterarbeiten erhöht die spätere Rente.
►Schritt 3: Die Rente ist da
Antrag stellen
Die Rente wird nicht automatisch gezahlt. Beschäftigte müssen rechtzeitig (möglichst drei Monate) vor Renteneintritt einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen.
Rente erhöhen: mit freiwilligen Beiträgen
Wer vor dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand gegangen ist, kann die Rente durch freiwillige Beiträge erhöhen. Dabei wird monatlich oder jährlich ein frei wählbarer Betrag (derzeit maximal 1209 Euro pro Monat) in die Rentenkasse gezahlt. Und zwar bis die reguläre Altersgrenze erreicht ist. Ab dann fließt die erhöhte Rente.
Rente erhöhen: durch Pflege
Mehr Geld erhalten können auch Rentnerinnen und Rentner, die einen Angehörigen oder Bekannten pflegen (ab Pflegegrad 2). Allerdings nur, wenn sie das reguläre Rentenalter noch nicht überschritten haben. Alle anderen können zu einem Trick greifen: Sie verzichten für die Zeit der Pflege auf einen kleinen Teil ihrer Rente (mindestens 0,01 Prozent), beziehen also eine Teilrente. Dann erhalten auch sie ein Rentenplus für die geleistete Pflegearbeit. Nach der Pflegezeit können sie wieder in die Vollrente wechseln.
Was passiert, wenn ich ins Ausland ziehe?
Die Rente wird grundsätzlich auch ins Ausland überwiesen. Im Einzelfall kann es aber Einschränkungen geben. Wer den Ruhestand im Ausland verbringen will, sollte frühzeitig mit der Rentenversicherung Kontakt aufnehmen, sich beraten lassen und zum Beispiel die neue Adresse oder ausländische Kontoverbindung angeben.
Was passiert mit meiner Rente, wenn ich sterbe?
Die Rente wird bis zum Ende des Sterbemonats gezahlt. Danach erlischt der Rentenanspruch. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner haben grundsätzlich Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Partners wird die volle gesetzliche Rente des Verstorbenen weitergezahlt. Danach gibt es die kleine oder die große Witwen- oder Witwerrente. Erstere wird Betroffenen gezahlt, die jünger als 47 Jahre sind und weder erwerbsgemindert sind noch ein Kind erziehen. Letzte fließt, wenn Hinterbliebene 47 Jahre oder älter sind, erwerbsgemindert sind oder ein Kind unter 18 Jahren erziehen.
►Schritt 4: Wenn die Rente nicht reicht
Wer nach Tarifverträgen der IG Metall bezahlt wird, kann in aller Regel mit einer auskömmlichen Rente rechnen. Doch viele Ruheständler – vor allem Frauen – kommen mit ihren Alterseinkünften kaum aus.
Wie sich die Rente aufbessern lässt:
Wohngeld
Dabei handelt es sich um einen Zuschuss zur Miete oder den Unterhaltskosten fürs Eigenheim: Der Antrag auf Wohngeld kann sich für Ruheständler mit relativ kleinen Renten lohnen. Ob ein Anspruch besteht, hängt neben der Rentenhöhe auch vom Wohnort, der Haushaltsgröße und dem Haushaltseinkommen ab.
Unser Tipp: Die Berechnung des Wohngelds ist kompliziert. Wohngeldrechner helfen dabei. Einen einfachen bundesweiten Rechner gibt es hier.
Grundsicherung im Alter
Als einfache Faustregel gilt: Wer zurzeit ein geringeres Einkommen als 1062 Euro im Monat hat, sollte beim zuständigen Sozialamt prüfen lassen, ob Anspruch auf Grundsicherung besteht. Informationen zum Thema gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung.
Ermäßigungen
Versicherungen, Museumstickets oder Bahn-Card: Für Senioren gibt es zahlreiche Sondertarife und Vergünstigungen. Nachschauen lohnt sich.
Service-Tipp: Unsere Broschüre „Wegbegleiter Rente“ enthält alle wichtigen Informationen für künftige und jetzige Rentnerinnen und Rentner. IG Metall-Mitglieder erhalten die Broschüre über ihre Geschäftsstelle (muss ggf. bestellt werden).
Hinweis: Dieser Beitrag erschien erstmals am 24.04.2019. Wir haben ihn überarbeitet und das Datum aktualisiert.