Beschäftigung sichern, Zukunft gestalten und Einkommen stärken. Diese Forderung empfiehlt der Vorstand der IG Metall den Tarifkommissionen für die Tarifverhandlungen in der Metall- und Elektroindustrie, die Mitte Dezember starten.
(Grafik: IG Metall)
In den letzten Wochen haben die IG Metall-Mitglieder in den Betrieben und Tarifkommissionen über mögliche Forderungen an die Arbeitgeber diskutiert. Außerdem befragt die IG Metall noch bis Mitte November die Beschäftigten online. Am 17. November beschließen die gewählten regionalen Tarifkommissionen ihre Forderungen für die Tarifverhandlungen.
Die Forderungsempfehlungen des IG Metall-Vorstands im Einzelnen:
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eine Verbesserung der Tarifregelungen zur Beschäftigungssicherung durch Modelle der Arbeitszeitabsenkung mit Teilentgeltausgleich.
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einen tariflichen Rahmen für betriebliche Zukunftstarifverträge. Darin sollen konkrete Investitionen in den Standort festgeschrieben werden.
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ein Volumen von bis zu 4 Prozent zur Stärkung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen, bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Dieses Volumen steht auch für Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung zur Verfügung, etwa einen Teilentgeltausgleich bei Arbeitszeitabsenkungen.
Beschäftigung sichern – durch Absenkung von Arbeitszeiten
Zwar sind die meisten Betriebe bislang mit Kurzarbeit durch die Coronakrise gekommen. Doch Kurzarbeit ist zeitlich begrenzt. Und immer mehr Arbeitgeber bauen mittlerweile Personal ab. Daher hat die Sicherung von Arbeitsplätzen für viele Beschäftigte derzeit oberste Priorität.
Um Arbeitsplätze zu sichern, hat die IG Metall seit 1994 Tarifverträge zur Beschäftigungssicherung durchgesetzt: Wenn Betriebe nicht mehr genug Arbeit haben und Kurzarbeit nicht mehr möglich ist, können Betriebsrat und Arbeitgeber die Arbeitszeit vorübergehend absenken – in der Metallindustrie auf bis zu 29 Stunden in der Woche, um Entlassungen zu vermeiden. So lange Arbeitnehmer kürzer arbeiten, sind sie vor Kündigungen geschützt.
Nun schlägt der IG Metall-Vorstand vor, die bestehenden Tarifregelungen zur Beschäftigungssicherung zu erweitern und zu verbessern - durch neue Modelle der Arbeitszeitabsenkung mit Teilentgeltausgleich. Diese sollen Betrieben ermöglichen, den Strukturwandel zu bewältigen – etwa den Umstieg vom Verbrenner auf Elektroautos, indem sie Zeiten mit weniger Arbeit überbrücken können, ohne Beschäftigte zu entlassen.
Ein Vorschlag hierzu wäre beispielsweise eine optionale 4-Tage-Woche für ganze Betriebe oder Bereiche.
Zukunft gestalten – durch Zukunftstarifverträge mit Investitionen
Die Betriebe stehen vor der Transformation – dem Strukturwandel durch Digitalisierung und Klimawandel. Um Arbeitsplätze für die Zukunft zu sichern, empfiehlt der IG Metall-Vorstand, tarifliche Rahmenregelungen für Zukunftstarifverträge in den einzelnen Betrieben durchzusetzen. In diesen betrieblichen Zukunftstarifverträgen sollen Investitionen in neue Produkte, neue Maschinen und in die Qualifizierung der Beschäftigten festgeschrieben werden.
Einkommen stärken – bis zu 4 Prozent für mehr Entgelt oder Teilentgeltausgleich
Viele Beschäftigte hatten durch die Coronakrise oft monatelange Kurzarbeit erhebliche Einbußen. Zudem ist der private Konsum geschrumpft, was wesentlich den aktuellen Einbruch der Wirtschaft verursacht hat.
(Grafik: IG Metall)
Der IG Metall-Vorstand empfiehlt daher, zur Stärkung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen mit einer Forderung nach einem Volumen von bis zu 4 Prozent in die Tarifverhandlungen zu gehen.
Dieses Volumen soll auch für Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung zur Verfügung stehen, etwa für einen Teilentgeltausgleich bei Arbeitszeitabsenkungen zur Beschäftigungssicherung.
Angleichung der Arbeitsbedingungen im Osten
In der ostdeutschen Metallindustrie gilt über 30 Jahre nach der Einheit immer noch die 38-Stunden-Woche – statt der im Westen geltenden 35 Stunden. Seit Jahren verhandelt die IG Metall über eine Angleichung. Doch die Arbeitgeber mauern und behindern Lösungsvorschläge der IG Metall.
Der Vorstand empfiehlt den Tarifkommissionen als Forderung: „Die IG Metall verlangt von den Arbeitgebern Anpassungsschritte, um die weiter bestehende Schlechterstellung der ostdeutschen Beschäftigten bei Arbeitszeit und Stundenentgelten endlich zu beseitigen.“
Tarifliche Verbesserung der Ausbildung – auch für Dual Studierende
Darüber hinaus empfiehlt der Vorstand, tarifliche Regelungen zur Verbesserung der Ausbildung und für Dual Studierende anzustreben – insbesondere die unbefristete Übernahme nach der Ausbildung für alle.
Bislang gelten Tarifverträge zu Ausbildung und Übernahme flächendeckend nur für klassische technische und kaufmännische Auszubildende. Tarifliche Regelungen für die Dual Studierenden in den Betrieben gibt es bislang nur in Ausnahmen.
Endgültige Tarifforderung steht Ende November
Auf Basis der Forderungsempfehlungen des IG Metall-Vorstands beschließen am 17. November die gewählten Tarifkommissionen ihre regionalen Forderungen. Am 26. November entscheidet noch einmal abschließend der IG Metall-Vorstand. Mitte Dezember starten dann die Tarifverhandlungen mit den regionalen Arbeitgeberverbänden in der Metall- und Elektroindustrie.