Leiharbeit
Weiterer wichtiger Schritt zur Lohngerechtigkeit

Gleiches Geld für gleiche Arbeit. Diesem Ziel ist die IG Metall für zwei weitere Branchen wesentlich näher gerückt. Nach der Metall- und Elektroindustrie erhalten jetzt auch Leiharbeitnehmer in der Textil- und Bekleidungsbranche sowie in der Holz- und Kunststoffindustrie Branchenzuschläge.

5. November 20125. 11. 2012


Nach der Metall- und Elektroindustrie erhalten jetzt auch Leiharbeitnehmer in der Textil- und Bekleidungsbranche sowie in der Holz- und Kunststoffindustrie Branchenzuschläge. Darauf haben sich die IG Metall und die Zeitarbeitsverbände geeinigt.

In zwei weiteren Branchen erhalten Leiharbeitnehmer wesentlich mehr Geld. Ab April 2013 können Leiharbeiter mit höheren Einkommen rechnen, wenn sie in Betrieben der Textil- und Bekleidungsbranche sowie in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie eingesetzt sind. Für sie hat die IG Metall Branchenzuschläge vereinbart.

Wichtiger Schritt gegen Lohndumping

„Das Modell der Branchenzuschläge hat sich bewährt. Wir haben wieder ein Stück mehr Lohngerechtigkeit durchsetzen können“, erklärte Helga Schwitzer, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall. Schwitzer führte die Verhandlungen mit dem Bundesverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) in Frankfurt. Der Tarifabschluss ist ein weiterer wichtiger Schritt gegen Lohndumping und hin zur fairen Bezahlung von Leiharbeitnehmern.

Stufenweiser Anstieg

Die Zuschläge sind nach Einsatzzeiten im Kundenbetrieb gestaffelt. Sie erhöhen das Grundentgelt von Leiharbeitnehmern um fünf bis sieben Prozent, die länger als sechs Wochen im gleichen Betrieb eingesetzt sind. Ab drei, fünf und sieben Monaten steigen die Zuschäge in drei Stufen. Die höchste Stufe erfolgt nach neun Monaten Einsatzzeit im gleichen Betrieb.

In der Textil- und Bekleidungsindustrie reichen die Zuschläge von 5 bis 25 Prozent, in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie von 7 bis 31 Prozent. In beiden Branchen erreichen Leiharbeiter damit 80 bis 90 Prozent des Einkommens der jeweiligen Stammbelegschaft. Die Tarifverträge können erstmals Ende 2017 gekündigt werden.
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