Praktiker und Arbeitsschutzexperten fordern seit langem eine Überarbeitung der derzeit geltenden Arbeitsstättenverordnung aus dem Jahr 2004. In dieser fehlen vor allem konkrete Maßgaben und mehr Orientierung für die praktische Umsetzung. Betriebliche Konflikte und Schutzlücken sind so vorprogrammiert. Das aber können sich Unternehmen und Beschäftigte auf Dauer nicht leisten.
Durch eine Zusammenführung mit der Bildschirmarbeitsverordnung sollen nun die Regelungen für die Arbeitsstätten einfacher und übersichtlicher gemacht werden. Zudem sollen sie, wo dies notwendig ist, aktualisiert und konkretisiert werden. Mit der neuen Verordnung werden klarere, präzisere und praktikablere Vorgaben zur Arbeitsplatzgestaltung definiert.
Bereits seit 2012 wird die Novellierung der Arbeitsstättenverordnung diskutiert. Seit Beginn der Beratungen ist der Ausschuss für Arbeitsstätten in die Verhandlungen eingebunden ― selbstverständlich unter der Beteiligung der Arbeitgeber. Am 29. Oktober vergangenen Jahres beschloss das Kabinett die Verordnung, im Dezember befasste sich der Bundesrat mit ihr. Die Länderkammer stimmte der Verordnung in weiten Teilen zu, bestand allerdings auf einigen Änderungen sowie Ergänzungen einzelner Vorschriften.
Ursprünglich sollte die Novellierung der Arbeitsstättenverordnung vom Kabinett in dieser Woche verabschiedet werden ― nun aber wurde der Termin auf unbestimmte Zeit verschoben. Ursache hierfür scheint maßgeblich der massive öffentliche Druck, sind vor allem die scharfen Angriffe der Arbeitgeber, infolge dessen auch Unionspolitiker gegen die Pläne protestierten. „Man glaubt, in Absurdistan zu sein“, ließ sich beispielsweise Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer zitieren. Die IG Metall dringt allerdings weiter auf eine rasche Novellierung der Verordnung. „Absurd ist nicht die Verordnung. Absurd ist die reale Arbeitswelt, in der die einfachsten Arbeitsstandards ohne Vorschrift nicht eingehalten werden“, sagt Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall. „Die neue Verordnung schafft mehr Rechtssicherheit und das ist gut so“.
Interview mit Hans-Jürgen Urban:
Die Arbeitgeber klagen über zu viel Bürokratie in der geplanten neuen Verordnung. Ist der Vorwurf berechtigt?
Hans-Jürgen Urban: Der Vorwurf ist in keinster Weise gerechtfertigt. Im Gegenteil: Die Neuordnung bringt sogar eine Vereinfachung des rechtlichen Rahmens. So werden aus zwei Verordnungen eine gemacht. Die Bildschirmarbeitsverordnung soll aufgehoben und ihr Regelungsgehalt in die Arbeitsstättenverordnung übernommen werden. Die Anzahl der Arbeitsschutzverordnungen wird also vermindert. Es geht um mehr Rechtsklarheit durch weniger Bürokratie!
Kontrolle von Telearbeitsplätzen, abschließbare Spinde für jeden ― die Arbeitgeber laufen dagegen Sturm
Dieser Alarmismus ist in jeder Hinsicht unangemessen. Bei den zitierten Homeoffice-Arbeitsplätzen gibt es gar keine neuen Anforderungen, die Regelungen stehen bislang in der Bildschirmarbeitsverordnung – sind also seit langem geltendes Recht. Das sollte Herr Kramer wissen. Außerdem: Die Arbeitgeber waren in allen Phasen an der Änderung der Verordnung beteiligt. Von der jetzt plötzlich geäußerten Fundamentalopposition, ganz am Ende des parlamentarischen Verfahrens, war bislang keine Rede. Und was die Spinde angeht, kann ich nur folgendes sagen: das ist in vielen Betrieben ohnehin schon gängige Praxis, und wer das für überzogen hält, muss sich an Herrn Tillich wenden, der Freistaat Sachsen hat diese Änderung eingebracht!
Warum dann diese Aufregung?
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es hier nicht allein um die Arbeitsstättenverordnung geht, sondern eine versteckte Absicht verfolgt wird. Die Arbeitgeber zielen mit ihrer Kritik auf die bisher verabschiedeten Sozialreformen der Großen Koalition und vor allem auf die noch kommenden. Nach Mindestlohn und Rente 63 sollen nicht noch weitere Arbeitnehmerschutzrechte etwa bei Leiharbeit, Werkverträgen oder eben beim Gesundheitsschutz verabschiedet werden. Wir erwarten, dass sich die Bundesregierung von dieser Inszenierung nicht beeindrucken lässt und an dem verabredeten Vorgehen festhält.