Bitte aktiviere JavaScript in Deinem Browser, um die volle Funktionalität der Website nutzen zu können.

Online-ServicePersönliche IG Metall-Leistungen ausrechnen

Streikgeld, Freizeitunfallversicherung, Unterstützung im Todesfall: Gib einfach Dein durchschnittliches monatliches Bruttoentgelt in den Leistungsrechner ein und erhalte eine Übersicht der Leistungen, die Du von der IG Metall erhalten kannst.



Leistungsrechner

Leistungsrechner

Bei einem durchschnittlichen Bruttomonatseinkommen von 3.000,00 pro Monat beträgt der Beitrag bei Vollbeschäftigung (1 Prozent des durchschnittlichen Bruttomonatseinkommens) monatlich:

30€

Deine Leistungen

Nach Satzung der IG Metall stehen Dir folgende Leistungen zu Verfügung:

Leistungsbeschreibung
Leistungshöhe in €
Mitgliedschaft ab
Streikunterstützung für eine Woche (§23)

360,00€

390,00€

420,00€

3 Monate

12 Monate

60 Monate

§ 23 Unterstützung bei Streik

1. Unterstützung bei einem vom Vorstand beschlossenen Streik, für den Unterstützungsleistung vom Vorstand genehmigt ist, können Mitglieder nur erhalten, wenn sie bei Beginn der dem Streik vorausgehenden Urabstimmung der Gewerkschaft mindestens drei Monate angehörten und während dieser Zeit satzungsgemäße Beiträge geleistet haben.

2. Die Unterstützungssätze betragen für eine Streikwoche: bei einer Beitragsleistung über 3 bis 12 Monate das 12-fache des Durchschnittsbeitrages; bei einer Beitragsleistung über 12 bis 60 Monate das 13-fache des Durchschnittsbeitrages; bei einer Beitragsleistung über 60 Monate das 14-fache des Durchschnittsbeitrages; Auszubildende erhalten das 14-fache des Durchschnittsbeitrages; für Resttage einer Streikwoche wird die Unterstützung anteilig berechnet.

3. Die Höhe der Unterstützung wird nach dem Durchschnitt der letzten drei Beiträge nach § 5 Ziffer 2 Absatz 2 - für drei volle Kalendermonate - vor dem Kalendermonat der Urabstimmung errechnet. Bei Mitgliedern, die aus einem von ihnen nicht zu vertretenden Grund keine drei Beiträge nach § 5 Ziffer 2 Absatz 2 entrichten konnten, wird/werden die/der zuletzt gezahlte/n Beiträge nach § 5 Ziffer 2 Absatz 2 zur Berechnung der Unterstützung herangezogen.

4. Mitglieder, die mehreren Gewerkschaften angehören, können bei Streik Anspruch auf Unterstützung nur bei der Gewerkschaft erheben, die für die Durchführung der Bewegung zuständig ist.

5. Die Zahlung der Unterstützung erfolgt nach Erfüllung der durch den Ortsvorstand angeordneten Kontrollmaßnahmen. Der Zahlungstermin wird vom Vorstand nach Abstimmung mit dem Ortsvorstand festgelegt. Die Unterstützung beginnt mit dem ersten Werktag des Streiks. Ein auf einen Werktag fallender Feiertag gilt als Werktag.


Streikunterstützung für vier Wochen (§23)

1440,00€

1560,00€

1680,00€

3 Monate

12 Monate

60 Monate

§ 23 Unterstützung bei Streik

1. Unterstützung bei einem vom Vorstand beschlossenen Streik, für den Unterstützungsleistung vom Vorstand genehmigt ist, können Mitglieder nur erhalten, wenn sie bei Beginn der dem Streik vorausgehenden Urabstimmung der Gewerkschaft mindestens drei Monate angehörten und während dieser Zeit satzungsgemäße Beiträge geleistet haben.

2. Die Unterstützungssätze betragen für eine Streikwoche: bei einer Beitragsleistung über 3 bis 12 Monate das 12-fache des Durchschnittsbeitrages; bei einer Beitragsleistung über 12 bis 60 Monate das 13-fache des Durchschnittsbeitrages; bei einer Beitragsleistung über 60 Monate das 14-fache des Durchschnittsbeitrages; Auszubildende erhalten das 14-fache des Durchschnittsbeitrages; für Resttage einer Streikwoche wird die Unterstützung anteilig berechnet.

3. Die Höhe der Unterstützung wird nach dem Durchschnitt der letzten drei Beiträge nach § 5 Ziffer 2 Absatz 2 - für drei volle Kalendermonate - vor dem Kalendermonat der Urabstimmung errechnet. Bei Mitgliedern, die aus einem von ihnen nicht zu vertretenden Grund keine drei Beiträge nach § 5 Ziffer 2 Absatz 2 entrichten konnten, wird/werden die/der zuletzt gezahlte/n Beiträge nach § 5 Ziffer 2 Absatz 2 zur Berechnung der Unterstützung herangezogen.

4. Mitglieder, die mehreren Gewerkschaften angehören, können bei Streik Anspruch auf Unterstützung nur bei der Gewerkschaft erheben, die für die Durchführung der Bewegung zuständig ist.

5. Die Zahlung der Unterstützung erfolgt nach Erfüllung der durch den Ortsvorstand angeordneten Kontrollmaßnahmen. Der Zahlungstermin wird vom Vorstand nach Abstimmung mit dem Ortsvorstand festgelegt. Die Unterstützung beginnt mit dem ersten Werktag des Streiks. Ein auf einen Werktag fallender Feiertag gilt als Werktag.


Freizeitunfallversicherung (§26)

ab 12 Monate

Krankenhaustagegeld

Invaliditätsentschädigung

Todesfallentschädigung

1440,00€

1560,00€

1680,00€

12 Monate

12 Monate

12 Monate

§ 26 Unterstützung bei Freizeitunfallversicherung

Leistungen der Freizeitunfallversicherung können Mitglieder erhalten, die der Gewerkschaftmindestens zwölf Monate angehören und während dieser Zeit satzungsgemäße Beiträge geleistet haben.

2. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfälle außerhalb des Berufes und des direktenWeges nach und von der Arbeitsstätte, d. h. auf solche Unfälle, die nicht als Unfälle im Sinne des Sozialgesetzbuches VII (SGB VII) oder als Dienstunfälle im Sinne der Beamtengesetze gelten. Im Zweifel ist die Entscheidung der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. der für Dienstunfälle zuständigen Dienststelle maßgebend. Der Versicherungsschutz versteht sich weltweit. Die Benutzung sämtlicher Verkehrsmittel, auch die Benutzung von Flugzeugen als Fluggast bei Reise- und Rundflügen, ist mitversichert. Für die Freizeitunfallversicherung gelten im Übrigen die allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen.

3. Für die Berechnung der Leistungen gilt als Monatsbeitrag der Durchschnittsbeitrag der letzten zwölf Monate vor dem Unfall, wobei ein Mindestmonatsbeitrag
von 5,11 Euro zugrunde gelegt wird. Diese Regelung gilt nicht für Zeiträume satzungsgemäß ruhender Mitgliedschaft. Mitglieder, die mit ihrem Beitrag länger als zwei Monate im Rückstand sind, haben keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen.

4. Anträge auf Leistungen aus der Freizeitunfallversicherung sind unter Vorlage desMitgliedsausweises unverzüglich an die zuständige Geschäftsstelle zu richten.

5. Die Leistungen der Freizeitunfallversicherung sind aus dem Anhang zur Satzung zu entnehmen.


Unterstützung im Todesfall des Mitglieds für die Hinterbliebenen (§30)

1440,00€

1560,00€

1680,00€

1680,00€

1680,00€

12 Monate

36 Monate

60 Monate

120 Monate

240 Monate

§ 30 Unterstützung im Todesfall

1. Unterstützung im Todesfall kann an Mitglieder oder an deren Hinterbliebene dann gezahlt werden, wenn das Mitglied der Gewerkschaft mindestens zwölf Monate angehörte und während dieser Zeit satzungsgemäße Beiträge geleistet hat. An die Hinterbliebenen wird die Unterstützung im Todesfall gezahlt, wenn sie mit dem Verstorbenen bzw. der Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt oder im dauernden Fürsorgeverhältnis zu ihm bzw. ihr gestanden haben oder für die Bestattungskosten nachweisbar aufgekommen sind. Hierüber haben die Hinterbliebenen einen Nachweis zu führen. Eine amtliche Bescheinigung über den Tod und der Mitgliedsausweis sind bei der zuständigen Geschäftsstelle einzureichen.

2. Die Unterstützung im Todesfall beträgt: 

  • bei einer Beitragsleistung über 12 bis 36 Monate das 15-fache;
  • bei einer Beitragsleistung über 36 bis 60 Monate das 17,5-fache;
  • bei einer Beitragsleistung über 60 bis 120 Monate das 20-fache;
  • bei einer Beitragsleistung über 120 bis 240 Monate das 25-fache;
  • bei einer Beitragsleistung über 240 Monate das 31,5-fache der maßgebenden Monatsbeiträge.


Der errechnete Betrag ist auf volle Euro-Beträge aufzurunden. Die Unterstützung im Todesfall beträgt mindestens 65 Euro.

3. Beim Todesfall des Lebensgefährten bzw. der Lebensgefährtin eines Mitgliedes, soweit dieser bzw. diese in häuslicher Gemeinschaft mit ihm gelebt hat, beträgt die Unterstützung im Todesfall die Hälfte der obigen Sätze. Bei der Antragstellung auf Auszahlung der Unterstützung im Todesfall ist die Sterbeurkunde bei der zuständigen Geschäftsstelle einzureichen und der Mitgliedsausweis vorzulegen.

4. Der Berechnung der Unterstützung im Todesfall wird der Durchschnitt der letzten zwölf Monatsbeiträge gemäß § 5 Ziffer 2 Absatz 2 zugrunde gelegt. Ausgenommen sind beschäftigte Mitglieder in Altersteilzeit. Für sie gilt der Berechnungszeitraum vor Eintritt in die Altersteilzeit.

5. Mitglieder, die eine anerkannte Mitgliedschaft bis zum 30. April 1933 nachgewiesen haben und Bezieher bzw. Bezieherinnen von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind, erhalten die Unterstützung im Todesfall mindestens nach dem Beitrag von 5,50 Euro. Entsprechendes gilt für solche Mitglieder, die eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung trotz Invalidität nicht erhalten.

6. Die Auszahlung der Unterstützung im Todesfall erfolgt nach den Anweisungen des Vorstandes. Der Anspruch auf Unterstützung im Todesfall erlischt grundsätzlich zwölf Monate nach dem Todestag.


Unterstützung im Todesfall des Partners oder der Partnerin (§30)

1440,00€

1560,00€

1680,00€

1680,00€

1680,00€

12 Monate

36 Monate

60 Monate

120 Monate

240 Monate

§ 30 Unterstützung im Todesfall des Lebensgefährten bzw. der Lebensgefährtin eines Mitgliedes

1. Unterstützung im Todesfall kann an Mitglieder oder an deren Hinterbliebene dann gezahlt werden, wenn das Mitglied der Gewerkschaft mindestens zwölf Monate angehörte und während dieser Zeit satzungsgemäße Beiträge geleistet hat. An die Hinterbliebenen wird die Unterstützung im Todesfall gezahlt, wenn sie mit dem Verstorbenen bzw. der Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt oder im dauernden Fürsorgeverhältnis zu ihm bzw. ihr gestanden haben oder für die Bestattungskosten nachweisbar aufgekommen sind. Hierüber haben die Hinterbliebenen einen Nachweis zu führen. Eine amtliche Bescheinigung über den Tod und der Mitgliedsausweis sind bei der zuständigen Geschäftsstelle einzureichen.

2. Die Unterstützung im Todesfall beträgt: 

  • bei einer Beitragsleistung über 12 bis 36 Monate das 15-fache;
  • bei einer Beitragsleistung über 36 bis 60 Monate das 17,5-fache;
  • bei einer Beitragsleistung über 60 bis 120 Monate das 20-fache;
  • bei einer Beitragsleistung über 120 bis 240 Monate das 25-fache;
  • bei einer Beitragsleistung über 240 Monate das 31,5-fache der maßgebenden Monatsbeiträge.


Der errechnete Betrag ist auf volle Euro-Beträge aufzurunden. Die Unterstützung im Todesfall beträgt mindestens 65 Euro.

3. Beim Todesfall des Lebensgefährten bzw. der Lebensgefährtin eines Mitgliedes, soweit dieser bzw. diese in häuslicher Gemeinschaft mit ihm gelebt hat, beträgt die Unterstützung im Todesfall die Hälfte der obigen Sätze. Bei der Antragstellung auf Auszahlung der Unterstützung im Todesfall ist die Sterbeurkunde bei der zuständigen Geschäftsstelle einzureichen und der Mitgliedsausweis vorzulegen.

4. Der Berechnung der Unterstützung im Todesfall wird der Durchschnitt der letzten zwölf Monatsbeiträge gemäß § 5 Ziffer 2 Absatz 2 zugrunde gelegt. Ausgenommen sind beschäftigte Mitglieder in Altersteilzeit. Für sie gilt der Berechnungszeitraum vor Eintritt in die Altersteilzeit.

5. Mitglieder, die eine anerkannte Mitgliedschaft bis zum 30. April 1933 nachgewiesen haben und Bezieher bzw. Bezieherinnen von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind, erhalten die Unterstützung im Todesfall mindestens nach dem Beitrag von 5,50 Euro. Entsprechendes gilt für solche Mitglieder, die eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung trotz Invalidität nicht erhalten.

6. Die Auszahlung der Unterstützung im Todesfall erfolgt nach den Anweisungen des Vorstandes. Der Anspruch auf Unterstützung im Todesfall erlischt grundsätzlich zwölf Monate nach dem Todestag.

Falls Du Fragen zur Berechnung hast, wende Dich an Deine IG Metall vor Ort.

*Prüfe, ob die Angabe mit deiner monatlichen Beitragszahlung übereinstimmt. Sollte sich Dein Entgelt geändert haben, melde Dich zur Anpassung deines Beitrages unbedingt bei Deiner IG Metall vor Ort.

Mitglied werden
Werde Teil einer starken Gemeinschaft

Von Rechtsschutz in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten bis zu gerechten Löhnen und Gehältern – wir kümmern uns persönlich und zuverlässig um unsere Mitglieder.

Online beitreten
neu auf igmetall.de
Beschäftigte bei einer Warnstreik-Kundgebung in der Metall-Tarifrunde
Tarifrunde Metall und Elektro 2024Verhandlungsergebnis: Mehr Geld, 140 Euro mehr für Azubis, mehr freie Tage

600 Euro Einmalzahlung. 140 Euro mehr im Monat für Auszubildende ab Januar 2025. 2 Prozent mehr Geld ab April 2025, weitere 3,1 Prozent mehr ab April 2026. Der T-ZUG B steigt 2026 auf 26,5 Prozent. Und es gibt deutlich mehr freie T-ZUG-Tage, endlich auch für Teilzeitbeschäftigte.

Besser mit TarifIn nur 10 Monaten zum Tarifvertrag – nur für Mitglieder

Bis zu 6500 Euro mehr im Jahr: Beim Kontraktlogistiker Duvenbeck in Rastatt gilt ein neuer Tarifvertrag. In nur zehn Monaten organisierten sie sich in der IG Metall Gaggenau, wählten einen Betriebsrat und erkämpften sich ihren Tarif. Die tariflichen Leistungen gibt es nur für IG Metall-Mitglieder

VolkswagenWarnstreiks bei VW ab Anfang Dezember

Auch die dritte Tarifverhandlung zwischen IG Metall und Volkswagen brachte keinen Durchbruch. Zwar will der VW-Vorstand über die Vorschläge von IG Metall und Gesamtbetriebsrat reden. Doch weiterhin drohen Schließungen und Kündigungen. Die Tarifkommission hat nun einstimmig Warnstreiks beschlossen.

Metallarbeiter an einer Fräse
FAQ tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG)T-ZUG verbessert: mehr Geld - und mehr freie Tage, für mehr Beschäftigte

Beschäftigte mit Kindern, Pflegeaufgaben oder in Schichtarbeit in der Metall- und Elektroindustrie können statt Tariflichem Zusatzgeld (T-ZUG A) bis zu acht zusätzliche freie Tage im Jahr beantragen. Nach dem neuen Tarifabschluss gibt es jetzt mehr freie Tage für mehr Beschäftigte, auch in Teilzeit.

Paar spaziert über Weihnachtsmarkt
Weihnachtsgeld 2024Mit Tarif fällt die Bescherung üppiger aus

Bald ist es soweit: Mehr als die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland kann sich auf Weihnachtsgeld freuen. Doch wem steht die Jahressonderzahlung zu und in welcher Höhe? Hier die wichtigsten Infos.

Warnstreik bei Faber-Castell Stein
Tarifrunde Schreib- und Zeichengeräte 2024Schreib- und Zeichengeräte: 2 und 2,5 Prozent mehr Geld plus 1000 Euro

1000 Euro Inflationsprämie im Dezember. 2 Prozent mehr Geld ab Januar, weitere 2,5 Prozent ab Januar 2026. Sowie 7,3 bis 10,2 Prozent Erhöhung für Auszubildende. Das ist das Tarifergebnis bei Faber-Castell, Lyra und Schwan-Stabilo. 3200 Beschäftigte haben dafür mit Warnstreiks Druck gemacht.

Junger Mann mit Brille reibt sich gestresst an seinem Arbeitsplatz die Augen
DGB-Index Gute Arbeit 2024Gute Arbeitsbedingungen für die Fachkräftesicherung

Ein Mangel an Fachkräften hat nicht nur Folgen für die Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Auch die Beschäftigte sind betroffen – der Druck auf sie steigt. Eine neue DGB-Studie zeigt: Gute Arbeitsbedingungen sind ein wesentlicher Schlüssel, um Personalmangel zu begegnen.

Tarifrunde Metall und Elektro 2024Warnstreiks: 620.000 vor den Werkstoren

Seit Dienstag letzte Woche haben über 620.000 Beschäftigte mit Warnstreiks und Aktionen Druck auf die Arbeitgeber gemacht. Am Montag vor der entscheidenden Tarifverhandlung für die Metall- und Elektroindustrie in Hamburg waren noch einmal über 100.000 vor den Werkstoren und auf den Straßen.

Deutscher Betriebsrätepreis 2024 – Preisträger Gold ist der Gesamt- und Konzernbetriebsrat der Siemens AG, München
Betriebsrätepreis 2024Preiswürdiges Engagement für Beschäftigte

Für ihr Projekt „Demokratie schützen, Grundwerte stärken“ wurde der Konzern- und Gesamtbetriebsrat der Siemens AG mit dem Deutschen Betriebsräte-Preis in Gold ausgezeichnet. Die Daimler Truck AG in Leinfelden-Echterdingen erhielt den Sonderpreis „Mitbestimmung erweitern“.

Maloche und Malibu: Podcast mit Verena und Christoph
 Podcast „Maloche und Malibu“Tarifverhandlung – das geschieht hinter den verschlossenen Türen

Was tun, wenn mein Chef mich mobbt? Welcher war der größte Streik der Geschichte? Im Podcast „Maloche und Malibu“ besprechen wir die großen Fragen der Arbeitswelt. Unsere 32. Folge trägt den Titel „Tarifverhandlung – das geschieht hinter den verschlossenen Türen“.

Arbeiter in einer Werkstatt an einer Bohrmaschine
RenteLebensstandard im Alter sichern: So funktioniert die Soli-Rente Plus

Auch im Alter das gewohnte Leben bezahlen können: Dazu müssen wir vor allem die gesetzliche Rente stärken. Doch eine zusätzliche Vorsorge ist trotzdem notwendig. Die IG Metall hat dafür eine Idee.

Tarifauftakt in die Metall-Tarifrunde 2024 am 11. September in München.
Tarifrunde Metall und Elektro 2024Warum wir 7 Prozent mehr Geld fordern

Seit 11. September laufen die Tarifverhandlungen in der Metall- und Elektroindustrie. Die IG Metall fordert 7 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten – sowie für Auszubildende 170 Euro mehr im Monat. Wir erklären, warum – und wie die IG Metall zu dieser Forderung kommt.

IG Metall vor Ort
Beratung, Service, Hilfe

Noch Fragen? Informiere Dich bei Deiner zuständigen IG Metall Geschäftsstelle.

Newsletter bestellen