Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten im Betrieb. Sie wacht darüber, dass die geltenden Vorschriften zugunsten schwerbehinderter Menschen erfüllt werden, beantragt entsprechende Maßnahmen bei den zuständigen inner- oder außerbetrieblichen Stellen, nimmt Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen und wirkt beim Arbeitgeber auf deren Erledigung hin.
Die SBV besteht aus mindestens einer Vertrauensperson und wenigstens einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter. Sie trägt dazu bei, dass Menschen mit Behinderung:
- in barrierefreier Umgebung am Arbeitsleben teilhaben können,
- ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können,
- bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung bevorzugt berücksichtigt werden,
- arbeitsfähig und auf Dauer gesund bleiben.
Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist die Prävention von Behinderungen. 85 Prozent der Behinderungen entstehen durch Krankheiten, so genannten Volkskrankheiten, die sich erst im Laufe eines (Erwerbs-)Lebens entwickeln. Es dominieren Krankheiten wie Herz-Kreis, Muskel- und Skeletterkrankungen sowie psychische Erkrankungen.
Prävention und Gesundheitsförderung können dieser Situation entgegenwirken. Nur dort, wo es starke betriebliche Interessenvertretungen gibt, sind erste Erfolge sichtbar. Den Wandel im Sinne der Beschäftigten zu gestalten, verlangt sachkundige und kreative Lösungen. Die IG Metall bietet ihren betrieblichen Interessenvertretungen dazu Unterstützung: durch Schulungen, Arbeitshilfen, Informationsbroschüren, Beratung und Erfahrungsaustausch in Arbeitskreisen.