Erhöhung wegen Corona-Krise
Kurzarbeitergeld steigt: Was Beschäftigte jetzt wissen müssen

Die Erhöhung des Kurzarbeitergelds kommt - nach wochenlangem Druck der Gewerkschaften. Wir erklären, was das für Beschäftigte bedeutet und wie lange die neue Regelung gilt.

15. Mai 202015. 5. 2020


60 Prozent vom normalen Netto: Mit dem bisherigen Kurzarbeitergeld kommen viele Beschäftigte kaum über die Runden. IG Metall und Betriebsräte haben deshalb vielerorts Aufzahlungen ausgehandelt, per Tarifvertrag oder per Betriebsvereinbarung.

Doch in manchen Branchen haben Tarifverträge und Betriebsräte Seltenheitswert. Dort brauchen die Beschäftigten die Hilfe der Politik.

Nach wochenlanger Kampagne der IG Metall hat die Bundesregierung reagiert: Das Kurzarbeitergeld wird angehoben. Dem entsprechenden Gesetz haben Bundestag und Bundesrat nun zugestimmt.


Das ändert sich beim Kurzarbeitergeld:

  • Für die Zeit zwischen März und Ende Dezember 2020 erhöht sich bei längerem Bezug das Kurzarbeitergeld (KuG): Ab dem 4. Monat des Bezugs steigt es auf 70 Prozent des entgangenen Nettoentgelts (77 Prozent für Haushalte mit Kindern), ab dem 7. Monat auf 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern). Voraussetzung ist allerdings, dass der Entgeltausfall im jeweiligen Bezugsmonat mindestens 50 Prozent beträgt. Bei der Berechnung wird nicht das „normale“ Netto aus der Lohnabrechnung verwendet, sondern ein sogenanntes pauschaliertes Nettoentgelt. Die Agentur für Arbeit hält dazu eine Tabelle bereit.
  • Erweiterte Hinzuverdienstmöglichkeiten: Künftig dürfen Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter in allen Berufen bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Diese Regelung gilt ab 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020.


Das ändert sich beim Arbeitslosengeld:

  • Mit dem neuen Gesetz verlängert sich die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds für diejenigen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde. Sie erhalten drei Monate länger Arbeitslosengeld.


Existenzielle Nöten verhindern

Für Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall, sind die Beschlüsse ein richtiger und wichtiger Schritt: „Die IG Metall hat seit Wochen intensiv darauf gedrängt, das Kurzarbeitergeld zu erhöhen, um viele betroffene Beschäftigte vor existenziellen Nöten zu bewahren.“

Auch die Verlängerung des Arbeitslosengelds begrüßt Hofmann, denn eine Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt sei derzeit kaum möglich. „Daher ist entscheidend, dass die Betroffenen nun nicht auf Hartz 4 fallen.“


Einkommen sichern, Verantwortung belohnen

Durch die gesetzliche Aufstockung werden teilweise Arbeitgeber entlastet, die soziale Verantwortung zeigen und das Kurzarbeitergeld freiwillig aufstocken.

Vor allem aber hilft sie den zahlreichen Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeitern, die bislang keinerlei Aufstockung erhalten. In Deutschland sind das aktuell rund dreiviertel der Betroffenen.

Und nicht zuletzt wirkt die Aufstockung des Kurzarbeitergelds auch als Konjunkturprogramm. Der private Konsum war in den vergangenen Jahren eine tragende Säule des Wirtschaftswachstums. Wenn Beschäftigte millionenfach große Teile ihres Einkommens verlieren, bricht diese Stütze weg. Das würde die Coronakrise massiv verschärfen und verlängern.

Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge zur Aufstockung des Kurzarbeitergelds bleiben gültig und sind weiterhin wichtig. Wie hoch der Zuschuss genau ist, richtet sich nach der konkreten Vereinbarung.

Hinweis: Dieser Artikel erschien zuerst am 23.04.2020. Wir haben ihn aktualisiert.

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