Reisen in Coronazeiten
Regeln bei Einreise nach Deutschland bleiben gelockert

Einreisende, die nach Deutschland einreisen, brauchen auch ab Oktober weiterhin keinen Nachweis, dass sie gegen das Coronavirus geimpft, genesen oder getestet sind.

23. Juni 202123. 6. 2021 |
Aktualisiert am 24. Januar 202324. 1. 2023


Einreisen nach Deutschland bleiben weiterhin unkompliziert. Mit der Siebten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung, die das Bundesgesundheitsministerium vorgelegt hat, verlängert die Bundesregierung die seit Juni 2022 geltende Regelung erneut.

Folgende Lockerungen gelten vorerst bis 7. April 2023:

  • Personen, die nach Deutschland einreisen, müssen nicht nachweisen, gegen das Coronavirus geimpft, davon genesen oder getestet zu sein.
  • Die Kategorie der Hochrisikogebiete bleibt gestrichen. Einreisende brauchen keinen Nachweis, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind, sofern die Einreise nicht aus einem Virusvariantengebiet erfolgt. Hier gelten nach wie vor die bestehenden strengen Anmelde-, Nachweis- und Quarantäneregelungen (siehe unten).
  • Für den Impfnachweis ist es künftig ausreichend, wenn man mit den von der WHO anerkannten Impfstoffen Sinova, Sinopharm oder Coronavac von chinesischen Herstellern oder Covaxin eines indischen Herstellers geimpft ist. Im Fall einer Impfung mit einem der oben genannten von der WHO anerkannten Impfstoffe ist 270 Tage nach der Grundimmunisierung eine Auffrischimpfung mit den oben gennannten Impfstoffen oder von der EMA zugelassenen Impfstoffen nötig.
  • Coronabedingte Einreisebeschränkungen für Einreisen aus Drittstaaten wurden aufgehoben. Einreisen sind unter Einhaltung der allgemeinen aufenthaltsrechtlichen und sonstigen grenzpolizeilichen Einreisebestimmungen wieder ohne coronabedingte Einreisebeschränkungen möglich. Dies gilt wegen eines Gegenseitigkeitsvorbehaltes nicht für Einreisen von Gebietsansässigen aus China.

 

Virusvariantengebiet: Testpflicht und Quarantäne bei Einreise

Bei Virusvariantengebieten wird unterschieden zwischen:

a) Virusvariantengebieten, in denen eine besorgniserregende Variante bereits auftritt. Hier gilt ein Beförderungsverbot, eine Nachweis- sowie Quarantänepflicht.

b) Virusvariantengebieten, in denen eine besorgniserregende Variante aufzutreten droht. In diesem Fall gilt nur eine Nachweispflicht vor Einreise und stichprobenhafteTestpflicht nach Einreise.

Die Volksrepublik China (ausgenommen: Sonderverwaltungsregion Hongkong) gilt seit dem 9. Januar 2023 als „Virusvariantengebiet in dem eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht“.

Welche Regeln bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet gelten, beantwortet das Bundesgesundheitsministerium hier.

Ausnahmen gelten weiterhin für Grenzpendlerinnen und -pendler. Die einzelnen Ausnahmeregelungen hat das Bundesgesundheitsministerium in einem FAQ aufgelistet.

Auf dem Laufenden bleiben

Änderungen der Einreise- und Quarantänevorschriften erfolgen teilweise ohne jede Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung. Ausführliche Informationen zu den aktuellen Risikoländern finden Interessierte auf der Webseite des RKI.

Unser Tipp: Auf einreiseanmeldung.de lässt sich auch prüfen, ob man sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat und was bei der Einreise zu beachten ist, etwa aus einem Nicht-EU-Staat. Neue Risikogebiete erscheinen jeweils am Tag des Inkrafttretens um 00:00 Uhr in dem Portal. Reisende sollten dort vor ihrer Abreise prüfen, ob die Länder, in denen sie sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland aufgehalten haben, als Risikogebiete eingestuft sind.

News rund um Corona und Reisen

Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts werden laufend aktualisiert. Die Infos gibt es auch über die App „Sicher Reisen“. Wer will, kann sich per Push-Nachricht informieren lassen, falls sich die Reisehinweise für das Land ändern, in dem man sich gerade aufhält.

Hinweise über Reisebeschränkungen innerhalb der EU gibt es in 24 Sprachen auf der Plattform „Re-open EU“. Zudem finden sich dort Hinweise, ob das Zielland das EU-Zertifikat für den digitalen Impfnachweis nutzt. Die Infos gibt es auch in der gleichnamigen App.

Fragen und Antworten rund um die Coronavirus-Einreiseverordnung beantwortet das Bundesgesundheitsministerium hier.

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