Streik, Freizeitunfall, Sterbegeld: Was steht mir zu?
Im Falle eines Streiks, bei einem Freizeitunfall oder auch im Todesfall gibt es finanzielle Unterstützung. Wie viel das ist, kannst Du mit unserem interaktiven Leistungsrechner ausrechnen.
Foto: Thomas Range
Foto: Thomas Range
18. Dezember 201818. 12. 2018 |
Aktualisiert am
23. August 202123. 8. 2021
Streikende Mitglieder erhalten von uns eine Unterstützung bei Streik, das umgangssprachlich genannte Streikgeld. Beschäftigte, die mindestens drei bis zwölf Monate mit satzungsgemäßem Beitrag Mitglied sind, erhalten in einer Streikwoche das Zwölffache ihres durchschnittlichen Mitgliedsbeitrags. Bei zwölf bis sechzig Monaten Mitgliedschaft beträgt das Streikgeld das Dreizehnfache und bei über sechzig Monaten das Vierzehnfache des Durchschnittsbeitrages. Mit unserem "Leistungsrechner" kannst Du ausrechnen, was Dir im Streikfall zusteht.
Freizeitunfall
Wir zahlen bei einem Krankenhausaufenthalt von mindestens 48 Stunden infolge eines Freizeitunfalls ein einmaliges Krankenhausgeld bis zum 30fachen des durchschnittlichen Monatsbeitrags der letzten zwölf Monate, höchstens 51,13 Euro pro Krankenhaustag. Bei Vollinvalidität (keine Invaliditätsleistung bei Rentnern) leistet die IG Metall als einmalige Entschädigung den 500fachen Monatsbeitrag. Die Freizeitunfallversicherung tritt nach zwölfmonatiger Mitgliedschaft in Kraft. Der Versicherungsschutz ist für das Mitglied kostenfrei, besteht weltweit und erstreckt sich auf alle Unfälle außerhalb des Berufs. Er gilt beim Surfen oder Klettern genauso wie beim Hobbygärtnern zu Hause. Die Benutzung sämtlicher Verkehrsmittel, vom Auto bis zum Flugzeug, ist mitversichert. Auch hier kannst Du mit unserem "Leistungsrechner" ausrechnen, wie viel Dir infolge eines Freizeitunfalls zusteht. Solltest Du die Freizeitunfallversicherung benötigen, dann wende Dich bitte direkt an Deine IG Metall-Geschäftsstelle, in der Du Mitglied sind.
Sterbegeld
Seit 2004 haben die gesetzlichen Krankenkassen das Sterbegeld aus ihrem Leistungskatalog gestrichen. Im Todesfall des Mitglieds erhalten Hinterbliebene und Mitglieder im Todesfall ihres/r Lebensgefährten*in von der IG Metall eine Unterstützung im Todesfall (umgangssprachlich „Sterbegeld“ genannt). Diese errechnet sich aus der Dauer der Mitgliedschaft und der Höhe der Beitragsleistung. Unser "Leistungsrechner" rechnet aus, wie viel Sterbegeld es gibt. Die zuständige IG Metall-Geschäftsstelle hilft Betroffenen schnell und unbürokratisch.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind notwendig, weitere hilfreiche Cookies sorgen dafür, diese Website und Ihre Nutzererfahrung zu verbessern.
Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.