Der langjährig bewährte Ratgeber des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) erklärt die wichtigsten steuerrechtlichen Änderungen.
So haben der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften darauf hingewirkt, dass die steuerliche Regelung zum Homeoffice entfristet wurde. Beschäftigte, die im Homeoffice arbeiten, können im Steuerjahr hierfür eine Pauschale von 6 Euro pro Tag, maximal 1260 Euro jährlich (dies entspricht 210 Arbeitstagen) steuerlich geltend machen.
Fristen zur Abgabe von Steuererklärung 2024
Die Einkommensteuererklärung für 2024 muss bis spätestens 31. Juli 2025 beim Finanzamt eingegangen sein. Wer seine Einkommensteuererklärung durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater erstellen lässt, hat für die Abgabe der Steuererklärung 2024 bis zum 30. April 2026 Zeit.
Steuererklärung 2023 kann noch bis 2. Juni 2025 eingereicht werden
Wer seine Einkommensteuererklärung für 2023 noch nicht abgegeben hat, kann sie noch bis zum 2. Juni 2025 einreichen, allerdings nur, wenn sie durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt wird.
Die „Lohnsteuer Grundbegriffe 2025“ des DGB sind nicht nur ein leicht verständliches Nachschlagewerk, um sich über die zahlreichen Begriffe des Lohnsteuerrechts zu informieren. Dank anschaulicher Beispiele bieten sie auch praktische Hilfestellung beim Ausfüllen der eigenen Steuererklärung. Einen hohen Nutzwert erhält der Ratgeber schließlich durch eine Reihe von übersichtlichen tabellarischen Darstellungen.
Die Broschüre steht als PDF zum Herunterladen zur Verfügung. Die Handhabung als digitales Nachschlagewerk ist einfach: Sowohl vom Inhaltsverzeichnis als auch vom Register aus kann man direkt zum gesuchten Begriff auf der entsprechenden Seite springen und spart sich so das Scrollen durch das Dokument.