„Ab morgen bin ich zu Hause“

Bericht aus Bezirk Nordrhein-WestfalenEs ist seine vorübergehend letzte Spätschicht bei Ford.

1. April 20201. 4. 2020


Es ist seine vorübergehend letzte Spätschicht bei Ford: Metin Yildiz (34) geht noch einmal durch die Hallen im Motorenwerk in Köln. „Ab morgen bin ich erstmal zu Hause“, sagt er an diesem sonnigen Mittwoch Mitte März. Besser so, meint er: „Die Gesundheit der Menschen geht vor.“ Bis zum 20. April hat der Autohersteller die Produktion wegen der Corona-Pandemie gestoppt. Damit geht es den Ford-Beschäftigten wie so vielen anderen im Land. Metin bekommt Kurzarbeitergeld, das auf 80 Prozent aufgestockt wird. Er nimmt die Situation ernst und bleibt zugleich gelassen. Die Zeit will er nutzen, um für seine Meisterprüfung zu lernen. Mit Frau und seinen zwei kleinen Kindern will er lange Waldspaziergänge machen – dort, wo man nicht auf Menschen trifft. Die Situation ist eine Herausforderung für Millionen Menschen und für die Betriebe. Die IG Metall NRW hat darauf mit einem besonderen Tarifabschluss reagiert.


Solidartarifvertrag hilft durch Pandemie-Krise

In der Krise hilft nur Solidarität: Die IGMetall NRW hat angesichts der Corona-Pandemie einen besonderen Tarifvertrag mit den Arbeitgebern der Metall- und Elektroindustrie abgeschlossen. Dieser Solidartarifvertrag sorgt für höheres Kurzarbeitergeld, sichert Arbeitsplätze und ermöglicht Kinderbetreuung in Quarantäne-Zeiten – die drei dringendsten Themen für die Beschäftigten. Der Tarifvertrag gilt bis Ende 2020.

Das sind die Eckpunkte der Regelung:

  • Das Weihnachtsgeld kann durch zwölf geteilt und auf das Monatsentgelt verteilt werden. Damit steigt das monatliche Einkommen – und entsprechend das Kurzarbeitergeld.
  • In den Betrieben wird ein Solidartopf eingerichtet, in den die Arbeitgeber 350 Euro für jeden Beschäftigten einzahlen (gerechnet nach Vollzeit-Arbeitsplätzen). Das Geld kann für Härtefälle im Betrieb verwendet werden. Wo Kurzarbeitergeld aufgestockt wird, kann der Arbeitgeber die 350 Euro verrechnen. Bleibt am 1. Dezember Geld im Topf, wird anteilsmäßig an die Beschäftigten ausgezahlt.
  • Künftig können Beschäftigte mit Kindern bis zum Alter von zwölf Jahren (bislang acht Jahre) das tarifliche Zusatzgeld in freie Tage umwandeln. Außerdem können fünf bezahlte freie Tage für die Kinderbetreuung verwendet werden.
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Foto: Stephen Petrat
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