Arbeitsunfälle von Leihbeschäftigten

Bericht aus Geschäftsstelle BerlinDas Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Betriebsrat verlangen kann, über Arbeitsunfälle von Leihbeschäftigten informiert zu werden.

1. Dezember 20191. 12. 2019


Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Betriebsrat verlangen kann, über Arbeitsunfälle von Leihbeschäftigten informiert zu werden. Die Entscheidung erläutert Mara Neele Künkel von der Kanzlei dka Rechtsanwälte Fachanwälte in ihrem Rechtstipp: igmetall-berlin.de


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