Im Überblick: wer wählt wo?

Bericht aus Geschäftsstelle GummersbachIn Firmen mit 100 und mehr betrieblichen Mitgliedern wird im Betrieb gewählt.

1. Dezember 20191. 12. 2019


In Firmen mit 100 und mehr betrieblichen Mitgliedern wird im Betrieb gewählt. Zuständig für die Organisation sind in diesem Fall die örtlichen Vertrauenskörper. Die Wahlberechtigten aus Betrieben mit weniger als 100 Mitgliedern wählen in Mitgliederversammlungen im Nordkreis (Marienheide, Wipperfürth, Lindlar), der Kreismitte (Bergneustadt, Gummersbach, Engelskirchen) und Südkreis (Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Wiehl, Waldbröl). Für Senioren und Jugendliche wird es eine eigene Wahlversammlung geben. Demnach ergibt sich für die neue Delegiertenversammlung folgende Zusammensetzung: 46 Mandate aus Betrieben, 19 aus den Nebenstellen, 23 der Senioren und 5 der Jugend.

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