Der Abrisstrupp der Arbeitgeber

In der Coronakrise wittern die Arbeitgeber ihre Chance: Löhne, Renten, Arbeitszeit – überall wollen sie kürzen und Arbeitnehmerrechte abbauen. Wie würde das Leben in einer Unternehmerrepublik aussehen? Ein Überblick über die Abrisspläne.

1. Dezember 20201. 12. 2020
Simon Che Berberich


Gesundheit

Beim Krankenkassenbeitrag herrscht seit 2019 wieder Gerechtigkeit: Die Arbeitgeber zahlen die Hälfte. Vorher mussten Beschäftigte die steigenden Zusatzbeiträge alleine schultern. So wollen es die Metallarbeitgeber auch in Zukunft wieder. Beim Infektionsschutz in den Betrieben wollen sie „mehr Spielräume“. Heißt: weniger Sicherheit für die Beschäftigten.


Befristung

Menschen kurz einstellen und schnell wieder loswerden: Für diesen Arbeitgebertraum sind befristete Arbeitsverträge ein beliebtes Werkzeug. Die Arbeitgeber wollen diese Möglichkeit weiter ausbauen – und haben es damit bereits in einen (vorerst gescheiterten) Bundesratsantrag der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen geschafft.


Arbeitszeit

Hier ist die Streichliste der Arbeitgeber besonders lang: tägliche Höchstarbeitszeit abschaffen, gesetzliche Ruhepausen aufweichen, Mehr- und Minderarbeit nach Belieben anordnen. Am liebsten würden die Arbeit­geber allein entscheiden, wer wann wie viel arbeitet. Am besten spontan, von heute auf morgen. Mitbestimmung? Nein, danke!


Axt an der Rente

Heutige und künftige Ruheständler haben in der Arbeitgeberrepublik wenig zu lachen. Die Arbeitgeber wollen: Rente ab 63 und Mütterrente abschaffen, Grundrente verhindern, Rentenniveau senken, Rentenalter anheben.


Löhne

Magerkost per Gehaltszettel: So stellen sich die Arbeitgeber die weitere Lohnentwicklung vor. Nullrunden, unbezahlte Mehrarbeit, Kürzungen bei Zuschlägen und Sonderzahlungen – alles Vorschläge der Arbeitgeber zur anstehenden Metall-Tarifrunde.


Arbeitslosigkeit

Arbeitslosengeld soll es nach dem Willen der Arbeitgeber nur noch für maximal zwölf Monate geben. Heißt: Auch ältere Kolleginnen und Kollegen, die jahrzehntelang Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, würden nach einem Jahr in Hartz IV landen. So steht es in einem Strategiepapier der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände. Derzeit steigt die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds ab dem 50. Lebensjahr schrittweise auf bis zu 24 Monate.


Pflege

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegever­sicherung wollen die Arbeitgeber beschneiden – obwohl die Versicherung schon jetzt nur einen Bruchteil der tatsächlichen Pflegekosten abdeckt. Stattdessen sollen die Menschen private Pflegeversicherungen abschließen, an denen sich die Arbeitgeber nicht beteiligen müssen.


Zwangsjacke für den Sozialstaat

Maximal 40 Prozent: Höher sollen die Beiträge für Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung aus Arbeitgebersicht auf keinen Fall sein. Diese pauschale Regel würde der Sozialversicherung Fesseln anlegen. Statt um gute Versorgung und Absicherung ginge es nur noch ums Sparen und Kürzen.

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