Krankenkassenzusatzbeiträge

Bericht aus Geschäftsstelle MindenGewerkschaftlicher Druck wirkt! Ab dem kommenden Jahr gilt für den Zusatzbeitrag bei der Krankenkasse: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen wieder je 50 Prozent.


Gewerkschaftlicher Druck wirkt! Ab dem kommenden Jahr gilt für den Zusatzbeitrag bei der Krankenkasse: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen wieder je 50 Prozent.

Krankenkasse

Repro und Foto: Reiner Rogosch

 

„Geht doch“, sagt Lutz Schäffer, Geschäftsführer der IG Metall Minden. Mit dem Gesetz, dass der Bundestag gerade verabschiedet hat, wird eine Rückkehr zur gleichmäßigen Aufteilung der Versicherungskosten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vollzogen. Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen sollen so dauerhaft davor geschützt werden, steigende Gesundheitskosten allein zu tragen. Der bisher von den Kassenmitgliedern allein zu zahlende Zusatzbeitrag wird damit zu gleichen Teilen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgeteilt.

Lutz Schäffer sieht darin einen klaren Erfolgt der Gewerkschaften, aber: „Wer die Gesundheitskosten gerecht verteilen will, muss in einem nächsten Schritt auch die hohen Eigenanteile abbauen, die von den Versicherten zusätzlich zu den Beiträgen aufgebracht werden müssen.“

Diese Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel und Klinik- Behandlungen hätten 2017 fast vier Milliarden Euro betragen.

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