Einladung zur Delegiertenwahl

Bericht aus Geschäftsstelle LeipzigWir wählen für die Jahre 2020 bis 2023

1. Januar 20201. 1. 2020


Liebe Kollegin, lieber Kollege,

von Januar bis März 2020 finden die Wahlen zur Delegiertenversammlung, dem höchsten beschlussfassenden Gremium der IG Metall Leipzig, statt. Der Begriff „Delegierter/Delegierte“ entspricht genau der Aufgabe, die die zu wählenden Kolleginnen und Kollegen wahrnehmen. Sie tragen die Anregungen und den Willen der Mitglieder, die sie gewählt haben, in die Delegiertenversammlung und vertreten damit deren Interessen. Eine Aufgabe der Delegiertenversammlung besteht unter anderem darin, die Mitglieder unseres Ortsvorstands (Bevollmächtigte, Kassierer/in und die Beisitzer/innen) sowie die Mitglieder der Tarifkommission zu wählen.

Die Delegierten werden in Mitgliederversammlungen gewählt. In der Regel wählen die Mitglieder eines Betriebes ihre Delegierten. Die Anzahl richtet sich nach der Mitgliederzahl im jeweiligen Betrieb. Die weiteren Einzelheiten über die Vorbereitung und Organisation der Wahl wurden bereits in den entsprechenden Betrieben bekannt gegeben.

Einzelmitglieder, Mitglieder in Betrieben ohne Betriebsmandat, arbeitslose Mitglieder, Vorruheständler und Senioren können ihr Wahlrecht in der Wahlveranstaltung am 10. März 2020 wahrnehmen (s. nachfolgende Einladung!)

Diese Veröffentlichung gilt als Einladung.

Wir bitten alle Mitglieder im Bereich unserer Geschäftsstelle, sich an der Wahl ihrer Delegierten zu beteiligen.

Einladung zur Mitgliederversammlung für den Wahlkreis Wohngebiet

Die Mitgliederversammlung findet am Dienstag, 10. März 2020, von 17 bis ca. 18.30 Uhr im Seminarzentrum von Arbeit und Leben e.V. im Erdgeschoss, Löhrstraße 17 in 04105 Leipzig statt (zu erreichen mit der Straßenbahn über die Zentralhaltestelle Goerdelerring/Höfe am Brühl).

Tagesordnung

  • 1. Eröffnung und Begrüßung
  • 2. Die IG Metall Leipzig und die außerbetriebliche Gewerkschaftsarbeit
  • 3. Die aktuelle tarifpolitische Situation in der Region
  • 4. Wahl der Wahlkommission
  • 5. Wahl der 15 Delegierten, davon 6 Frauen zur Delegiertenversammlung
  • 6. Verschiedenes

Wahlberechtigt sind bei dieser Wahl alle Einzelmitglieder, Mitglieder in Betrieben ohne Betriebsmandat, arbeitslose Mitglieder, Vorruheständler und Vorruheständlerinnen sowie Seniorinnen und Senioren. Es muss eine mindestens dreimonatige Mitgliedschaft vorliegen.

Wählbar sind alle Mitglieder mit mindestens zwölfmonatiger Mitgliedschaft.

In der Delegiertenversammlung müssen Frauen grundsätzlich mindestens entsprechend ihrem Anteil an der Mitgliedschaft vertreten sein.

Bitte den Mitgliedsausweis zur Wahlveranstaltung mitbringen.

Zu diesem Termin wird nicht mehr gesondert eingeladen.

alt
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