Schichtarbeit bei Daimler Bremen geregelt

Bericht aus Bezirk KüsteDank eines Urteils des Landesarbeitsgerichts Bremen kann nun endlich die Schichtarbeit bei Daimler Bremen neu geregelt werden.

1. Juli 20191. 7. 2019


Jetzt zeigt Nordmetall sich kompromissbereit: Dazu brauchte es offenbar erst ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen zur tarifvertraglichen Regelung zu Nachtschichtzuschlägen im Manteltarifvertrag Unterweser und das Verhandlungsergebnis für das Bremer Mercedes Benz-Werk zu Schicht- und Nachtarbeitszuschlägen. Der Arbeitgeberverband werde mit den anderen Unternehmen im Tarifgebiet Unterweser, die Nachtarbeit leisten, prüfen, ob die Parameter der Daimler-Vereinbarung auch zu ihren Anforderungen passen oder ob Modifizierungen nötig seien, heißt es bei Nordmetall.

Die IG Metall begrüßt die neue Situation. „Die Regelung für die Beschäftigten im Mercedes-Benz-Werk in Bremen ist eine gute Grundlage, um von Nordmetall die Anpassungen in den Flächentarifverträgen zu fordern“, sagt Meinhard Geiken, Bezirksleiter der IG Metall Küste.


Die Klage

Mit Unterstützung der IG Metall hatte ein Nachtschicht-Beschäftigter von Mercedes-Benz in Bremen höhere Zuschläge inklusive 22 000 Euro Nachzahlung erstritten. Er sah es als ungerecht an, dass er als regelmäßiger Nachtarbeiter 15 Prozent Nachtzuschlag erhält, während ein Beschäftigter, der unregelmäßig nachts arbeitet, 50 Prozent Zuschlag erhält. Das Landesarbeitsgericht Bremen sah darin einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und gab ihm Recht. Die ungleiche Bezahlung beruhte auf einer alten Regelung im Manteltarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie im Tarifgebiet
Unterweser. Von dem Urteil profitieren dank einer Vereinbarung der IG Metall mit Daimler 2000 Schichtarbeiter in Bremen.


Die Neuregelung

Nach der Vereinbarung wird 25 Prozent Schichtzuschlag pro Stunde für Nachtarbeit in der Zeit zwischen 20 und 6 Uhr gezahlt. Zusätzlich erhalten Beschäftigte in der Dauernachtschicht elf freie Tage pro Jahr. Mitarbeiter in der Wechselschicht bekommen im Jahr zwei freie Tage zusätzlich. Die Vereinbarung soll rückwirkend ab dem 1. April 2019 gelten.

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