Plus 4,20 Prozent Rente in Osten

Bericht aus Geschäftsstelle EisenachÜberproportionale Erhöhung dank Gewerkschaften und Angleichungsgesetz

1. Juli 20201. 7. 2020


Am 1. Juli steigen die Renten in Ostdeutschland um 4,20 Prozent, in Westdeutschland um 3,45 Prozent. Damit erhöht sich der Rentenwert Ost auf 33,23 Euro, der Rentenwert West hingegen auf 34,19 Euro. Die Höherwertung nach Anlage 10 zum Sozialgesetzbuch 6. Buch beträgt 1,0700 im Jahr 2020.

Vor allem durch Gewerkschaften erkämpfte Tarifsteigerungen ermöglichen auch Rentensteigerungen.

Die Rentenanpassung Ost errechnet sich aus dem Lohnfaktor plus 3,8 Prozentpunkte, Beitragssatzfaktor 1,0 und Nachhaltigkeitsfaktor plus 0,17 Prozentpunkte. Der Beitragssatzfaktor ist gleich, weil der Beitragssatz zur Rentenversicherung seit Anfang 2018 unverändert 18,6 Prozent beträgt. Der Nachhaltigkeitsfaktor ist positiv, weil von 2018 zu 2019 die Zahl der Beitragszahler mehr anstieg als die Zahl der Rentenbeziehenden.

Aus dem Angleichungsgesetz ergibt sich eine sogenannte „Angleichungstreppe“, wonach der Rentenwert Ost ab Juli 2020 mindestens 97,2 Prozent des Rentenwerts West erreichen muss. Das ergibt daher eine zusätzliche Anhebung der Renten in Ostdeutschland und die Renten in Ostdeutschland steigen nicht nur um 3,89 Prozent nach Rentenformel, sondern sogar überproportional um 4,20 Prozent.

Mit der Rentenerhöhung passen wir auch die IG Metall-Beiträge an.

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