Anrechnung von Urlaub bei Kurzarbeit?

Bericht aus GeschäftsstellenViele Mitglieder informieren die IG Metall, dass Arbeitgeber Urlaubsansprüche mit Kurzarbeit verrechnen wollen.

1. Juni 20201. 6. 2020


Viele Mitglieder informieren die IG Metall, dass Arbeitgeber Urlaubsansprüche mit Kurzarbeit verrechnen wollen. Dies ist nach aktueller Rechtssprechung nur möglich, wenn in einem kompletten Monat keine Arbeitsleistung abgefragt, also Kurzarbeit-Null vereinbart wurde. Wir beraten unsere Mitglieder in allen rechtlichen Fragen zum Thema Kurzarbeit. Weitere Informationen dazu auf der Internetseite.

| Das könnte Dich auch interessieren
Kontakt zur IG Metall

Newsletter bestellen