Beitragsanpassung Kurzarbeit

Bericht aus Geschäftsstelle BambergSeit Ende März arbeiten große Teile der Belegschaften in den Betrieben in erheblichem Umfang kurz.

1. Juni 20201. 6. 2020


Seit Ende März arbeiten große Teile der Belegschaften in den Betrieben in erheblichem Umfang kurz. Dies hat auf unterschiedlichste Art und Weise Auswirkungen auf das jeweilige Entgelt.

Da in den Betrieben sehr unterschiedliche Regelungen gefahren werden, werden in enger Absprache mit den betrieblichen IG Metall-Funktionärinnen und Funktionären betriebliche Regelungen getroffen. Deshalb wird es zu angemessenen Pauschalabsenkungen des IG Metall-Mitgliedsbeitrags auf der jeweiligen betrieblichen Basis kommen. Beitragsabsenkungen können auch rückwirkend eingestellt werden. Mit dem Mai-Gewerkschaftsbeitrag wurde in den Betrieben, in denen im April und davor schon kurz gearbeitet wurde, bereits die erste Anpassung vorgenommen. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Firma Bosch aufgrund der linearen Absenkung ab 1. April 2020.

Einzelmitglieder in Kleinbetrieben ohne IG Metall oder Betriebsratsstruktur werden im Kurzarbeitsfall gebeten, sich direkt an die Geschäftsstelle Bamberg (Telefon: 0951 965 67-0, E-Mail: bamberg@igmetall.de) zu wenden. Wir finden schnelle und pragmatische Lösungen.

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