Kurzarbeitergeld und Einkommenssteuer

Bericht aus Geschäftsstelle WesermarschKurzarbeitergeld ist steuerfrei, allerdings wirkt es sich durch den Progressionsvorbehalt auf die Jahreseinkommensteuer aus.

1. Juni 20201. 6. 2020


Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, allerdings wirkt es sich durch den Progressionsvorbehalt auf die Jahreseinkommensteuer aus.

Deshalb ist es möglich, dass mit der Jahreseinkommensteuererklärung für das Jahr mit Kurzarbeit im darauffolgenden Jahr Steuern nachgezahlt werden müssen.

Als Progressionsvorbehalt bezeichnet man einen steuerlichen Sachverhalt, der bei staatlicher Unterstützung greift. Staatliche Zusatzleistungen sind zwar selbst steuerfrei, wirken sich aber steuererhöhend aus.

Progressions-Einkünfte sind Leistungen wie das Arbeitslosengeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld oder Mutterschaftsgeld. Werden solche Leistungen in Anspruch genommen können höhere Steuern anfallen.


Berechnung:

Zunächst wird die Steuer auf das zu versteuernde Einkommen zuzüglich der Progressionseinkünfte ermittelt.

Anschließend wird der durchschnittliche Steuersatz auf dieses Einkommen ermittelt.

Der durchschnittliche Steuersatz wird danach mit dem zu versteuernden Einkommen multipliziert.

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