Einigung bei Nachtarbeit im Norden

Bericht aus Bezirk KüsteDie Nachtarbeitszuschläge für die norddeutsche Metall- und Elektroindustrie werden neu geregelt. Darauf einigten sich die IG Metall und Nordmetall.

1. März 20201. 3. 2020


Die Beschäftigten in Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und dem nordwestlichen Niedersachsen erhalten ab dem 1. April 2020 für Arbeit zwischen 20 und 24 Uhr sowie zwischen 4 und 6 Uhr einen einheitlichen Zuschlag von 25 Prozent, für die Zeit von 0 bis 4 Uhr von 35 Prozent. Darauf haben sich der Arbeitgeberverband Nordmetall und die IG Metall Küste geeinigt.

Es ist der bundesweit erste Tarifvertrag, der die Zuschläge für Nachtarbeit auf eine rechtssichere Grundlage stellt, seit das Bundesarbeitsgericht die Unterscheidung zwischen regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtarbeit für unrechtmäßig erklärt hat.

Die von den Unternehmen zu tragende Kostensteigerung durch die neuen Zuschläge ist auf 0,2 Prozent der Entgeltsumme begrenzt. Fallen darüber hinausgehende Kosten an, so können diese durch Anrechnung betrieblicher Leistungen und, wo diese nicht ausreichen, durch eine Verschiebung von Entgelterhöhungen oder eine Kürzung festgelegter Tarifbausteine erbracht werden. Diese Kostenkompensation ist in der Regel auf drei Jahre, bei besonders hoher Belastung auf bis zu fünf Jahre, begrenzt.

Außerdem wurde vereinbart, dass die Zuschläge ab dem 1. Januar 2021 auch in Zeit statt in Geld ausgezahlt werden. Dazu werden bis zum 30. September 2020 Eckpunkte für spezielle Arbeitszeitkonten vereinbart. Diese können von den Betrieben freiwillig eingerichtet werden.

Über das Verhandlungsergebnis sollte die Tarifkommission auf ihrer Sitzung am 20. Februar abstimmen.

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