IG Metall-Mitgliedsbeitrag bei Kurzarbeit

Bericht aus Geschäftsstelle Wiesbaden-LimburgSehr viele Betriebe der Metall- und Elektroindustrie sind in Kurzarbeit.

1. Mai 20201. 5. 2020


Sehr viele Betriebe der Metall- und Elektroindustrie sind in Kurzarbeit. Gerade jetzt ist eine starke IG Metall dringend notwendig. Die Kurzarbeit hat einen spürbaren Entgeltverlust zur Folge. Wir werden uns im Juni 2020 anschauen, wer wie stark von Kurzarbeit betroffen war. Davon ausgehend wird nach folgendem Prinzip der Beitrag ermittelt: 100 Prozent Netto-Entgelt heißt 100 Prozent, 85 Prozent Netto-Entgelt heißt 85 Prozent und 60 Prozent Netto-Entgelt heißt 60 Prozent Beitrag. Dabei sind für die Beitragsabsenkung die Höhe des Kurzarbeitergelds inklusive des Aufstockungsbetrags und der Beginn der Kurzarbeit ausschlaggebend.

Sobald wir den entsprechenden Betrag ermittelt haben, wird eine Verrechnung mit dem regulären Mitgliedsbeitrag vorgenommen. Andere Verrechnungsmethoden können in einzelnen Betrieben stattfinden. Hierüber wurden die Mitglieder dann aber mit einem gesonderten Schreiben informiert.

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