Kurzarbeit und Mitgliedsbeitrag

Bericht aus Geschäftsstelle Magdeburg-SchönebeckIn vielen Betrieben wird derzeit kurzgearbeitet.

1. Mai 20201. 5. 2020


In vielen Betrieben wird derzeit kurzgearbeitet. Die Intensität reicht von einigen wenigen Kurzarbeitern über stundenweise Verkürzung der täglichen Arbeitszeit bis hin zu Kurzarbeit Null für die gesamte Belegschaft.

Gemeinsam mit den IG Metall-Betriebsräten haben wir in vielen Betrieben auf Grundlage der Tarifverträge eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes vereinbaren können. Es gibt aber auch Arbeitgeber, die sich gegen jede Aufzahlung zum Kurzarbeitergeld sperren. Hier bekommen unsere Mitglieder für die Zeit der Kurzarbeit nur 60 bzw. 67 Prozent ihres Nettoentgelts.


Deshalb passen wir die Mitgliedsbeiträge – dort wo es nötig ist – an.

100 Prozent Entgelt heißt 100 Prozent Beitrag, 80 Prozent Entgelt heißt 80 Prozent Beitrag, 60 Prozent Entgelt heißt 60 Prozent Beitrag. Ausschlaggebend für die Senkung des Mitgliedsbeitrags sind der Beginn der Kurzarbeit und die jeweilige Höhe des Kurzarbeitergeldes inklusive des Aufstockungsbetrages. Wir bieten allen Kolleginnen und Kollegen, die von Kurzarbeit betroffen sind, an, sich bei uns zu melden, um ihre Mitgliedsbeiträge entsprechend anpassen zu lassen. Idealerweise erfolgt dies unter Vorlage der Entgeltabrechnung. Hinweis: Die Beiträge werden im laufenden Monat für den vorausgegangenen Monat abgebucht.

Informationen zur Kurzarbeit und einen Rechner zum Kurzarbeitergeld findet Ihr verlinkt auf unserer Internetseite.

| Das könnte Dich auch interessieren
Kontakt zur IG Metall

Newsletter bestellen