Vorläufige Einigung bei Viessmann

Bericht aus Geschäftsstelle LudwigsfeldeIn den Verhandlungen um die Anerkennung neu abgeschlossener Tarifverträge konnte bei Viessmann Mittenwalde eine vorläufige Einigung erzielt werden.


1. Oktober 20181. 10. 2018


Los ging es im Frühjahr, als sich Viessmann in Mittenwalde weigerte, die Einmalzahlung von 100 Euro an seine Beschäftigten zu leisten. Erst als gut 100 Kolleginnen und Kollegen diese Zahlung geltend gemacht hatten, erklärte sich Viessmann zu der Einmalzahlung bereit, aber „ohne Anerkennung von Rechtspflichten“.

Seit 2014 gibt es bei Viessmann einen Anerkennungstarifvertrag, der mit einigen Änderungen die Geltung fast aller Flächentarifverträge in der Metall- und Elektroindustrie vereinbart. Dies gilt allerdings nicht für vollständig neu abgeschlossene Tarifverträge wie den im Frühjahr abgeschlossenen zum tariflichen Zusatzgeld. Zusätzlich sah der Anerkennungstarifvertrag auch noch eine Verhandlungsverpflichtung zur Altersteilzeit und zur Einführung des ERA-Tarifvertrags vor.

Viel Gesprächsstoff also für Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite. Nach nur zwei Verhandlungsrunden ist im August eine vorläufige Einigung gelungen. Der Tarifvertrag Zusatzgeld und die dazugehörige Wahloption auf acht freie Tage gilt auch ab 2019 bei Viessmann in Mittenwalde. Zusätzlich gilt zukünftig auch die Altersteilzeitregelung wie in der Viessmann-Zentrale. Zusätzlich zur 35-Stunden-Woche für über 60-Jährige ist es damit erstmals möglich, dass Altersteilzeit-Verträge auch bei Viessmann in Mittenwalde abgeschlossen werden.

Ein gewichtiger Streitpunkt war allerdings im Spätsommer nicht zu lösen: die Einführung des ERA-Tarifvertrags soll ab dem vierten Quartal verhandelt werden.

Die Gesellschafterversammlung von Viessmann und die Mitgliederversammlung müssen dem Ergebnis noch zustimmen.

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