Mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit

Bericht aus Geschäftsstelle WaiblingenNeue Möglichkeiten für Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie.

1. September 20181. 9. 2018


In der Tarifbewegung 2018 haben wir neue Arbeitszeitansprüche durchgesetzt. Die Beschäftigten haben nun die Möglichkeit, ihre Arbeitszeiten stärker selbst zu bestimmen ― mit dem Recht auf verkürzte Vollzeit und der Wahloption auf tarifliche Freistellungszeit, bei der sich Beschäftigte für mehr freie Tage anstelle von Geld entscheiden können.

Unser Motto für die Umsetzung lautet: Alle, die ihre neuen Rechte in Anspruch nehmen wollen, sollen dies auch tun können. „Wer will, der kann!“


Verkürzte Vollzeit

Mit der neuen Regelung zur verkürzten Vollzeit können Beschäftigte ihre Arbeitszeit fur einen Zeitraum zwischen 6 und 24 Monaten auf bis zu 28 Stunden in der Woche verringern. Danach gilt automatisch die vorherige Arbeitszeit ― oder sie gehen erneut in verkürzte Vollzeit.

Anspruchsberechtigt sind alle Beschäftigten mit einer individuellen regelmäßigen Arbeitszeit von 35 Sunden pro Woche (normale Vollzeit). Teilzeitbeschäftigte müssen zunächst in eine Vollzeitbeschäftigung wechseln. Nach einer Beschäftigungszeit von sechs Monaten in normaler Vollzeit können sie dann einen Antrag auf die verkürzte Vollzeit stellen.

Der Anspruch für die verkürzte Vollzeit entsteht nach einer Betriebszugehörigkeit von mindestens zwei Jahren.

Um die verkürzte Vollzeit in Anspruch nehmen zu können, muss sechs Monate vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitabsenkung ein Antrag gestellt werden. Der Beginn der verkürzten Vollzeit muss jeweils auf dem ersten Kalendertag eines Kalendervierteljahres liegen.


Wahloption tarifliche Freistellungszeit

Mit der Wahloption zur tariflichen Freistellungszeit können Beschäftigte zusätzliche freie Tage erhalten.

Beschäftigte mit besonders belastenden Arbeitszeiten oder in besonderen Lebenssituationen können das neue tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG – neue jährliche Einmalzahlung) in Zeit statt in Geld nehmen. Dadurch können sie acht zusätzliche freie Tage erhalten. Sechs Tage entsprechen dem Geldwert des tariflichen Zusatzgeldes, zwei Tage gibt es zusätzlich, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Gesundheit von belasteten Beschäftigten besonders zu fördern.

Die Wahloption Schicht ist gedacht für Beschäftigte in Dreischicht, in Dauernachtschicht als auch in Wechselschicht.

Die Wahloption Pflege dient der Pflege von Angehörigen ersten Grades, Akutpflege ist gesondert geregelt.

Die Wahloption zur Betreuung eines Kindes, bis zum vollendeten achten Lebensjahr, ist der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewidmet.

Nähere Informationen und Antragsformulare sind in den Betriebsratsbüros abrufbar.

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