Verkürzte Vollzeit, geteilte Arbeit

Bericht aus Bezirk Baden-WürttembergVom M+E-Abschluss bis zur Brückenteilzeit: In Vereinbarkeitsfragen bewegt sich für Frauen etwas.


Frauen-Power vor Ort und in der ganzen Republik: Beim Betriebsrätinnentag des Bezirks haben sich rund 150 Teilnehmerinnen einen Tag lang mit Themen der Betriebspolitik aus frauenpolitischer Perspektive beschäftigt.

Zum Beispiel mit neuen gesetzlichen Regelungen für mehr Gleichstellung im Entgelttransparenzgesetz oder der geplanten Brückenteilzeit. Zudem natürlich mit den Erfolgen des Tarifabschlusses der Metall- und Elektroindustrie. Fazit: Die verkürzte Vollzeit ermöglicht Frauen, die Arbeitszeit zeitweise abzusenken und trotzdem genug zu verdienen, um Altersarmut zu verhindern. Zudem fördert sie eine partnerschaftliche Arbeitsteilung ― im Beruf wie bei der Erziehungs- und Hausarbeit.


Zeit statt Geld.

Das ab 2019 geltende Wahlrecht auf zusätzliche freie Tage statt Geld für Kindererziehung oder Pflege erleichtert die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben überdies, so der Tenor.

Die geplante Brückenteilzeit, die Anfang 2019 in Kraft treten soll, ist aus Sicht der IG Metall ein richtiger Schritt, geht aber nicht weit genug: Nach bisherigen Plänen sollen nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben mit über 45 Beschäftigten eine befristete Teilzeit mit anschließendem Rückkehrrecht zur Vollzeit neu beantragen können, das würde bundesweit Millionen Beschäftigte ausschließen. Bezirksleiter Roman Zitzelsberger: „Für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern sind solche Beschränkungen kontraproduktiv, deshalb haben auch alle Beschäftigten Anspruch auf verkürzte Vollzeit.“ Die Benachteiligten des Gesetzes wären vor allem Frauen, die überproportional oft in kleinen Betrieben arbeiten.

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