Mehr Geld für die Nachtschicht geltend machen

Bericht aus Geschäftsstelle ErfurtDas Bundesarbeitsgericht hat entschieden.

1. September 20191. 9. 2019


Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Unterschiedlich hohe Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit in einem Tarifvertrag verstoßen gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes.

Es erfolgt eine Anpassung nach oben:

Unregelmäßige Nachtarbeit muss wie regelmäßige Nachtarbeit im Tarifvertrag vergütet werden. Beschäftigte, auf die der Manteltarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie Anwendung findet, können damit die Differenz auf den 50-Prozent-Zuschlag für die unregelmäßige Nachtarbeit pro Stunde zusätzlich zu dem bisher gezahlten Nachtarbeitszuschlag im Rahmen der Ausschlussfristen geltend machen. Weitere Infos dazu haben wir auf unserer Homepage bereitgestellt: igmetall-erfurt.de/service/

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