Nachtarbeit – gleicher Zuschlag für alle!

Bericht aus Geschäftsstelle NordhessenDie IG Metall möchte gleiche Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit erreichen.

1. September 20191. 9. 2019


Tausende Beschäftigte der nordhessischen Metall- und Elektroindustrie arbeiten nachts. Für Unternehmen wie zum Beispiel Daimler und Continental ist das vorteilhaft, weil sie schneller Ergebnisse erzielen und die Maschinen auslasten können. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Nachtschichtarbeit tragen indes erhebliche Belastungen. So bringen die ungewöhnlichen Arbeitszeiten Biorhythmus und Privatleben ziemlich durcheinander. Deshalb gibt es gemäß Manteltarifvertrag für unregelmäßige Nachtarbeit einen Entgeltzuschlag in Höhe von 50 Prozent, für regelmäßige Nachtschichten bislang 25 Prozent.

Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden, dass diese unterschiedlichen Zuschläge gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen. „Das Gericht hat völlig korrekt festgestellt, dass jede Nachtarbeit gleichermaßen gesundheitsschädlich ist“, sagt die Zweite Bevollmächtigte der IG Metall Nordhessen, Elke Volkmann.


Arbeitgeber verzögern

Man könnte denken, dass die Arbeitgeber sich nach einem so klaren Urteil mit der IG Metall rasch auf eine Korrektur des Manteltarifvertrags verständigen wollen. „Leider ist das Gegenteil der Fall – die Arbeitgeber spielen auf Zeit“, kritisiert Volkmann. „Wir wollen gleiche Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit, und zwar umgehend“, stellt Volkmann klar. IG Metall-Mitglieder können höhere Zuschläge bereits jetzt geltend machen und einklagen.

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Foto: panthermedia.net
Nachtzuschläge müssen unabhängig von der Regelmäßigkeit der Nachtarbeit gezahlt werden, sagt das Bundesarbeitsgericht.
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