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Mehr als 50 000 Auszubildende und dual Studierende starten gerade in den Betrieben. Die IG Metall, der Betriebsrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung kümmern sich um sie, um die Qualität ihrer Ausbildung, um ihr Geld, ihre Gesundheit und ihre Übernahme danach.

1. September 20201. 9. 2020
Dirk Erb


IG Metall

  • Die IG Metall ist eine Gewerkschaft. Sie vertritt die Interessen ihrer Mitglieder in den Betrieben und außerhalb, auch vor Gericht.
  • Die IG Metall handelt mit den Arbeitgebern Tarifverträge aus, die den Beschäftigten mehr Geld, mehr Freizeit und Urlaub, gute und gesunde Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze sichern.
  • Dazu gehören auch Tarifverträge zu Vergütungen für Auszubildende und dual Studierende, zur Weiterbildung und zur Übernahme nach der Ausbildung.
  • Die IG Metall gestaltet Aus- und Weiterbildungsberufe mit.
  • Die IG Metall berät, betreut und schult Betriebsräte und Jugend- und Auszubildendenvertretungen.
  • Bei der IG Metall könnt Ihr mitgestalten und mitentscheiden – etwa im Ortsjugendausschuss Eurer IG Metall vor Ort.


Betriebsrat

  • Beschäftigte des Betriebs bilden den Betriebsrat. Und Beschäftigte wählen ihren Betriebsrat.
  • Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber.
  • Der Betriebsrat wacht darüber, dass Gesetze und Tarifverträge im Betrieb eingehalten werden.
  • Der Betriebsrat sichert Arbeitsplätze und Ausbildung – und sorgt für gesunde Arbeitsbedingungen.
  • Der Betriebsrat bestimmt mit, etwa bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und bei Schichten, bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, bei Einstellungen und bei Aus- und Weiterbildung.
  • Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat bei geplanten Kündigungen anhören.


Jugend- und Auszubildendenvertretung

  • Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die spezielle Vertretung der Auszu­bildenden und dual Studierenden im Betrieb.
  • Die JAV kümmert sich um Probleme in der Ausbildung und erarbeitet Lösungen.
  • Die JAV wacht darüber, dass Gesetze, Vorschriften und Tarifverträge für Auszubildende und dual Studierende eingehalten werden.
  • Die JAV setzt sich für die Übernahme nach der Ausbildung ein.
  • Die JAV wird von allen jugendlichen Beschäftigten unter 18 Jahren sowie von allen Auszubildenden und dual Studierenden bis 25 Jahre gewählt. In einigen Wochen sind wieder JAV-Wahlen. Kandidieren können alle Beschäftigten bis 27 Jahre. Auch Du kannst kandidieren.
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