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Bericht aus Geschäftsstelle Düsseldorf-NeussBetriebsräte benötigen Fachwissen in vielfältigen Bereichen, um den Anforderungen durch das Mitbestimmungsgesetz gerecht zu werden.

1. September 20201. 9. 2020


Betriebsräte benötigen Fachwissen in vielfältigen Bereichen, um den Anforderungen durch das Mitbestimmungsgesetz gerecht zu werden. Damit Betriebsräte ihre Arbeit auf solides und aktuelles Fachwissen aufbauen können, hat der Gesetzgeber im § 80 (3) BetrVG die Möglichkeit der Unterstützung des Betriebsrats durch externe Sachverständige vorgesehen.

Wie der Arbeitgeber können Betriebsräte damit auf externe Beratung zur fachlichen und strategischen Unterstützung zurückgreifen.

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