Wähle jetzt Deine Arbeitszeit

In der Metall-Tarifrunde haben wir die verkürzte Vollzeit sowie acht freie Tage bei Kinderbetreuung, Pflege und Schichtarbeit durchgesetzt. Wer das im Jahr 2019 nutzen will, muss jetzt den Antrag einreichen.

1. September 20181. 9. 2018


Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie können ab 2019 über ihre Arbeitszeit stärker selbst bestimmen. Sie haben nun die Wahl, ihre Arbeitszeit zeitweise auf verkürzte Vollzeit zu reduzieren, bis auf 28 Stunden. Wer Kinder erzieht, Angehörige pflegt oder Schicht arbeitet, kann außerdem zusätzliche acht Tage im Jahr freinehmen. Das haben wir in der Metall-Tarifrunde durchgesetzt.

Wer 2019 die Arbeitszeit reduzieren will, muss in den nächsten Wochen den Antrag beim Arbeitgeber einreichen.


Verkürzte Vollzeit

Die verkürzte Vollzeit kann immer zum Beginn eines Quartals ein halbes Jahr vorher beantragt werden. Wer etwa ab dem 1. April 2019 verkürzen will, muss den Antrag bis zum 30. September 2018 stellen. Die verkürzte Vollzeit können alle Beschäftigten beantragen, die Vollzeit nach Tarif arbeiten – also 35 Stunden im Westen oder 38 Stunden im Osten – oder länger. Zudem müssen sie mindestens zwei Jahre im Betrieb sein. Auszubildende und Altersteilzeitler sind ausgenommen.

Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Darin sollte enthalten sein: der Beginn der verkürzten Vollzeit, der Umfang der Absenkung – beispielsweise auf 28 Stunden, die Verteilung der reduzierten Arbeitszeit in vollen Stunden oder halben Tagen sowie die Laufzeit. Möglich sind 6 bis 24 Monate. Nach Ende der vereinbarten Laufzeit geht die Arbeitszeit wieder automatisch zurück auf normale Vollzeit. Der Beschäftigte kann aber auch einen Folgeantrag stellen und weiter in verkürzter Vollzeit arbeiten.

Der Arbeitgeber kann den Antrag nur in begründeten Fällen ablehnen, etwa wenn bereits 18 Prozent der Belegschaft in verkürzter Vollzeit und Teilzeit arbeiten.


Tarifliche Freistellungszeit

Der Antrag auf die tarifliche Freistellungszeit von 8 freien Tagen für nächstes Jahr ist bis 31. Oktober zu stellen. Die Voraussetzungen:

  • Dreischicht oder Dauernachtschicht seit mindestens drei Jahren sowie fünf Jahre Betriebszugehörigkeit. Oder Wechselschicht seit mindestens zehn Jahren und 15 Jahre Betriebszugehörigkeit – ab 2020 nur noch mindestens fünf Jahre in Wechselschicht und sieben Jahre Betriebszugehörigkeit.
  • Kind unter acht Jahren im Haushalt und Jahre Betriebszugehörigkeit.
  • häusliche Pflege eines Angehörigen (Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Partner) mit mindestens Pflegegrad 1 – sowie mindestens zwei Jahre Betriebszugehörigkeit.


Arbeitszeitmodelle kombinieren

In bestimmten Fällen können die verkürzte Vollzeit und die tarifliche Freistellungszeit auch kombiniert werden. Wer normale Vollzeit arbeitet und Kinder betreut oder Angehörige pflegt, kann beides beantragen. Auch Teilzeitbeschäftigte, die ab dem 1. Januar 2019 in Teilzeit gehen, können die acht Tage tarifliche Freistellungszeit für Kinder und Pflege in Anspruch nehmen.


Tipp: Betriebsrat fragen

Frag bei Deinem Betriebsrat, welche konkreten Regelungen zur verkürzten Vollzeit und tariflichen Freistellungszeit er im betrieb vereinbart hat. Er hilft zudem bei Schwierigkeiten weiter. Du hast das Recht, jederzeit Deinen Betriebsrat hinzuzuziehen.

Konkrete Infos zum Antragsverfahren in Deinem Betrieb gibt es bei Deinem Betriebsrat. Hintergründe und Video zum Tarifergebnis findest Du hier.

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