Kann ich auch während Kurzarbeit Urlaub nehmen?
Ja, Beschäftigte können auch während der Kurzarbeit Urlaub nehmen. In vielen Betrieben gibt es sogenannte Urlaubslisten. Reichen die Beschäftigten einen abgestimmten Urlaubsplan bei ihren Vorgesetzten ein, werden sie diesen in der Regel gewähren. In einigen Tarifverträgen der IG Metall ist der Urlaubsplan für Arbeitgeber sogar bindend. Ist der Urlaub aber genehmigt, kann er vom Chef nicht widerrufen werden. Dafür müsste schon der Zusammenbruch des Betriebs drohen, erst recht, wenn der Urlaub bereits angetreten ist. Ob Betriebsferien oder Urlaubspläne: Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht.
Reduziert sich mein Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit?
Der Europäische Gerichtshof hat im Fall eines deutschen Arbeitnehmers entschieden, dass die Dauer des Mindesturlaubsanspruchs von vier Wochen im Jahr – im Einklang mit Europarecht – verhältnismäßig reduziert werden kann, sofern infolge der Kurzarbeit ganze Arbeitstage ausfallen. Der Europäische Gerichtshof hat aber auch klargestellt, dass nationale Regelungen dies nicht so vorsehen müssen; sie können und dürfen auch günstigere Regelungen für Beschäftigte in Kurzarbeit bestimmen.
Wie die Gesetzeslage in Deutschland vor diesem Hintergrund zu verstehen ist, ist unter Juristen umstritten. Oft ist aber die Gesetzeslage allein auch nicht entscheidend. Denn auch Tarifverträge können Günstigeres regeln und tun dies auch vielfach.
Fazit: Arbeitnehmer sollten eine Kürzung des Urlaubsanspruchs wegen Kurzarbeit durch den Arbeitgeber nicht einfach hinnehmen. Es lohnt sich, die Rechtslage genau prüfen zu lassen. Details müssen Betroffene in einem individuellen Rechtsberatungsgespräch klären. IG Metall-Mitglieder können hierzu ihre Geschäftsstelle vor Ort aufsuchen und eine kostenlose Beratung erhalten.
Wie wirkt sich Kurzarbeit auf mein Entgelt während des Urlaubs aus?
Während der Inanspruchnahme des gesetzlichen Mindesturlaubs gilt, dass Beschäftigte ungeachtet früherer Kurzarbeitszeiten Anspruch mindestens auf das gewöhnliche Arbeitsentgelt (Urlaubsvergütung) haben. Auch das hat der Europäische Gerichtshof zum Fall eines deutschen Arbeitnehmers entschieden.
Wirkt sich Kurzarbeit auf das zusätzliche Urlaubsgeld aus?
Ansprüche auf Urlaubsgeld regeln Arbeits- und Tarifverträge, daher ist eine allgemeingültige Antwort auf die Frage nicht möglich. Auch hier gilt: Wer persönliche Beratung benötigt und IG Metall-Mitglied ist, dem empfehlen wir, sich an seine IG Metall vor Ort zu wenden.
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