Verhandlungsergebnis für VW erzielt
Bessere Regelungen für VW-Beschäftigte

Die IG Metall hat für die Volkswagen-Belegschaft dauerhaft bessere tarifliche Regelungen zu den Freistellungszeiten bei Kindererziehung und Pflege durchgesetzt. Die Verhandlungen über eine Erhöhung der Entgelte werden wegen der Coronakrise verschoben.

15. April 202015. 4. 2020


Die Verhandlungskommissionen von IG Metall und Volkswagen haben ein Tarifergebnis erzielt: Es ist eine Reaktion auf die Herausforderungen der Coronakrise und soll einen Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze der rund 120 000 Beschäftigten der Volkswagen AG leisten.

Gleichzeitig haben die Tarifvertragsparteien Verbesserungen für die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf vereinbart. Thorsten Gröger, Bezirksleiter und Verhandlungsführer der IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, betont: „Im Arbeitsleben gewinnt Zeit immer mehr an Bedeutung. Hier konnten wir Fortschritte durchsetzen, die in der aktuellen Situation helfen können und dauerhaft wirken.“

Die Details der vereinbarten Regelungen:

  • Zukünftig gilt für die Beschäftigten der Volkswagen ein tariflicher Freistellungsanspruch für die Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, statt bisher des 10. Lebensjahres. Bei Kinderbetreuung und Pflege sind statt bisher zwei Freistellungen pro pflegebedürftigem Angehörigen beziehungsweise Kind zukünftig fünf möglich. Der Anspruch ist fünf Jahre in Folge realisierbar. Freistellungen für 2020 zählen hierbei nicht mit.
  • Für Eltern, die Anspruch auf die neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetztes haben und eine Entschädigung von 67 Prozent und maximal 2016 Euro für eine Kinderbetreuung von bis zu 6 Wochen erhalten, wurde eine Aufzahlung vereinbart. Die Aufzahlung ist prozentual gestaffelt, je nach Entgeltstufe. Voraussetzung ist, dass zunächst die betrieblich vorhandenen Freistellungsmöglichkeiten genutzt werden. Die Aufzahlung steht unter dem Vorbehalt, dass sie nicht auf die staatliche Leistung angerechnet wird.
  • Außerdem kann zukünftig ein Sabbatical beantragt werden. Beschäftigte können sich für maximal sechs Monate freistellen lassen. In dieser Zeit erhalten sie 75 Prozent ihres Bruttoentgelts. Die während der Freistellung entstandenen Minusstunden sind bei Wiederaufnahme der Arbeit mit 25 Prozent Bruttomonatsentgelt zurückzuzahlen. Eine Pilotphase über 2 Jahre startet ab dem 1. Januar 2021. Einzelheiten wie Freistellungszweck oder Anspruchsberechtigung werden in einer Gesamtbetriebsvereinbarung geregelt.


Haustarifrunde um acht Monate verschoben

Mit der Vereinbarung leisten die Tarifvertragsparteien einen Beitrag dazu, sowohl das Unternehmen als auch alle Beschäftigten sicher durch diese Krise zu führen. Bezirksleiter Thorsten Gröger betont: „Mit der Pandemie hat sich das, was wichtig ist, rasant verändert. Die Fortsetzung einer ‘normalen’ Tarifrunde war nicht denkbar. Mit dem Abschluss übernehmen wir Verantwortung und können dabei auch noch positiv gestalten.“

Die Verhandlungen über eine Erhöhung der Entgelte werden um acht Monate aufgeschoben. Die bisherigen Regelungen gelten solange weiter. Die Entgelttarifverträge der Volkswagen AG können damit erstmals parallel zu denen der Metall- und Elektroindustrie am 31. Dezember 2020 gekündigt werden.

Bernd Osterloh, Vorsitzender des Gesamt- und Konzernbetriebsrats von Volkswagen: „Der Abschluss ist unter den Bedingungen der Coronakrise ein guter Abschluss. Es ist im Kern ein Vertagen der eigentlichen Entscheidung über die Entgelte. Wegen der Pandemie sind etwa 80 000 Kolleginnen und Kollegen in Kurzarbeit und die Liquidität des Unternehmens ist ein Überlebensthema. Deswegen haben wir die Haustarifrunde um acht Monate verschoben auf eine Zeit, in der wir wieder nach vorne schauen können und Planbarkeit haben.“

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