Das gute Tarifergebnis ist den massiven Warnstreiks der vergangenen Wochen zu verdanken, an denen sich auch viele junge Beschäftigte und Auszubildende mit kreativen Aktionen beteiligt haben. Ab Mai steigen die Ausbildungsvergütungen um 4,3 Prozent. Auch der Anspruch auf Übernahme ist jetzt tarifvertraglich geregelt. Die Tarifvertragsparteien haben sich darauf geeinigt, dass die Ausgebildeten in der Regel nach bestandener Abschlussprüfung unbefristet in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden sollen. Außerdem ist vereinbart, dass die Zahl der Ausbildungsplätze nach Möglichkeit steigt, aber mindestens konstant bleibt.
Der Betriebsrat redet mit
Die Mitspracherechte der Betriebsräte bei der Ausbildung und Übernahme sind gestärkt worden. Im Rahmen der Personalplanung beraten sie künftig mit dem Arbeitgeber den Bedarf an Ausbildungsplätzen. Vereinbaren sie vor Beginn der Ausbildung den Bedarf, besteht der Anspruch auf unbefristete Übernahme für die Zahl der Auszubildenden, die als Bedarf festgelegt wurden.
Soweit keine entsprechende Vereinbarung zum Ausbildungsbedarf vor Ausbildungsbeginn zu Stande kommt, müssen Betriebsrat und Arbeitgeber mindestens sechs Monate vor Ende der Ausbildung den absehbaren Bedarf beraten. Dabei müssen die zu erwartende wirtschaftliche Entwicklung, das Produktportfolio, die Auftragslage sowie die mittelfristige personelle Bedarfssituation berücksichtigt werden.
Jugendliche stehen nicht auf der Straße
In diesem Fall haben die über Bedarf Ausgebildeten einen Anspruch auf mindestens 12 Monate befristete Weiterbeschäftigung. Der Arbeitgeber muss dann drei Monate vor Auslaufen der Befristung prüfen, ob eine unbefristete Weiterbeschäftigung möglich ist. Das Ergebnis der Überprüfung ist mit dem Betriebsrat zu beraten und den Beschäftigten mitzuteilen.
Allen Ausgebildeten wird nach dem neuen Tarifvertrag also ein Arbeitsverhältnis angeboten. Über Bedarf Ausgebildete können nicht mehr wie bisher auf der Straße landen. Einer Übernahme stehen höchstens so genannte personenbezogene Gründe sowie akute Beschäftigungsprobleme eines Unternehmens entgegen. Das Unternehmen muss gegenüber dem Betriebsrat genau rechtfertigen, wenn es Azubis nicht übernehmen will.
Brücke in die Ausbildung bauen
Neu ist in dem Abschluss von Baden-Württemberg auch das Förderjahr, das per Tarifvertrag eingeführt wird. Mit dem Förderjahr wird jungen benachteiligten Menschen eine Brücke in ein reguläres Ausbildungsverhältnis gebaut. Mit einem betrieblichen Förderjahr sollen nicht ausbildungsreife Schulabgängerinnen und -abgänger an eine berufliche Ausbildung herangeführt werden. Im Förderjahr wird die Entwicklung von Schlüsselkompetenzen angestrebt. Das Förderjahr ist kein erstes Ausbildungsjahr, sondern dient dem Einstieg in eine reguläre Ausbildung in einen Metall- oder Elektroberuf.
Das Förderjahr wird durch Maßnahmen des Landes und der Agentur für Arbeit unterstützt. Soziale Verantwortung gegenüber der jungen Generation, aber auch betriebliche Interesse sprechen für das Förderjahr. Die Industrie spürt bereits den wachsenden Fachkräftemangels und tut gut daran, Vorsorge zu treffen. Jede Investition in motivierten Nachwuchs zahlt sich aus. Das aktuelle Tarifergebnis zu Förderjahr und Übernahme machen eine Ausbildung in der Metall- und Elektrindustrie noch attraktiver.