Deine Ausbildung oder dein duales Studium läuft schief? Du hast Ärger und machst dir Sorgen? Deine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), dein Betriebsrat (BR) und deine IG Metall vor Ort können dir helfen.
Als IG Metall-Mitglied hast du zudem Rechtsschutz, also auf Rechtsberatung und -vertretung in allen arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Fragen.
Hier findest du schon einmal erste Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Sprich deine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), deinen Betriebsrat an oder deine IG Metall vor Ort an. Sie bieten dir Beratung und Schutz in allen rechtlichen Fragen an – und können Dir auch Hilfe bei der Finanzierung und zum Lernen vermitteln.
Auf der Beratungsplattform Dr. Azubi des Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) kannst du Fragen stellen: Dr-Azubi.de
Auch deine Ausbilderin oder Ausbilder kann dir weiterhelfen.
Sollten diese Möglichkeiten für dich nicht infrage kommen, kannst du dich an deine IG Metall vor Ort wenden.
Und schließlich kannst du dich auch an deine Industrie- und Handelskammer (IHK) oder deine Handwerkskammer (HWK) vor Ort wenden. Sie sind für die Beratung und Überwachung in der Berufsbildung zuständig. Die Kammern kontrollieren die Eignung von Ausbildungsbetrieben, sowie Ausbilderinnen und Ausbildern, registrieren Ausbildungsverträge und organisieren Prüfungen.
Allerdings: Die Kammern werden von ihren Mitgliedern, den Arbeitgebern finanziert. Wirklich an deiner Seite steht nur die IG Metall, sowie deine IG Metall-JAV und dein IG Metall-Betriebsrat.
Solltest du etwa Hilfe fürs Lernen benötigen, dann kannst du dich durch ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) besonders fördern lassen. Ein- bis zweimal wöchentlich kannst du an speziellen Förderkursen teilnehmen: entweder in der Freizeit oder freigestellt durch den Betrieb. Deine JAV, Dein Betriebsrat und Deine IG Metall vor Ort unterstützen Dich dabei.
Sprich mit deiner Ausbilderin oder deinem Ausbilder, mit deiner Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), deinem Betriebsrat oder der IG Metall vor Ort. Wenn dir die Ausbildung gar keinen Spaß mehr macht, etwa weil du schlecht behandelt wirst und überwiegend als Hilfskraft eingesetzt wirst – wenn du sogenannte „ausbildungsfremde Tätigkeiten“ verrichten musst, statt die in deinem Ausbildungsplan vereinbarten Kenntnisse und Fähigkeiten zu erlernen, dann kann ein Wechsel des Ausbildungsplatzes Sinn machen.
Zunächst hast du aber das Recht, dich bei deinem Arbeitgeber zu beschweren – am besten über die Jugend- und Auszubildenden-Vertretung (JAV) oder den Betriebsrat.
Ein Abbruch der Ausbildung muss gut überlegt sein. Sprich immer zuerst mit deiner Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), deinem Betriebsrat oder deiner IG Metall vor Ort. Du solltest deine Ausbildung erst abbrechen, wenn du einen neuen Ausbildungs- oder Studienplatz gefunden hast.
Deine IG Metall vor Ort kann dir bei der Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz helfen. Sie ist gut vernetzt, über Betriebsräte, JAVen und IG Metall-Vertrauensleute in vielen Betrieben in deiner Region. Zudem können dich auch deine IHK oder HWK vor Ort unterstützen.
In der Ausbildung gibt es unterschiedliche Kündigungsfristen, je nachdem, ob du dich in der Probezeit befindest oder nicht:
Während der Probezeit, die laut Berufsbildungsgesetz zwischen einem und vier Monaten dauert, kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit beidseitig von dir oder deinem Ausbildungsbetrieb ohne Angabe von Gründen und ohne Kündigungsfrist gekündigt werden.
Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis vom Ausbildungsbetrieb nur aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, etwa bei schwerem Diebstahl oder wenn du häufig unentschuldigt fehlst. Nach Bekanntwerden des „wichtigen Grundes“ muss dein Chef innerhalb von zwei Wochen schriftlich kündigen, danach ist eine Kündigung unwirksam.
Wenn du deine Ausbildung abbrechen willst, kannst du mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen. Du musst dabei den Kündigungsgrund angeben.
Aber Achtung: Wenn du selbst nach der Probezeit kündigst, drohen dir Sperrfristen von der Agentur für Arbeit. Das bedeutet, dass du bis zu zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld bekommst. Hier gibt es auch Ausnahmen, etwa wenn du bereits eine neue Ausbildungsstelle konkret in Aussicht hast. Lass dich unbedingt von deiner Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), deinem Betriebsrat oder deiner IG Metall vor Ort beraten.
Achtung vor Aufhebungsverträgen: Sie werden von der Agentur für Arbeit wie eine eigene Kündigung gewertet.
Sprich deine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), deinen Betriebsrat oder deine IG Metall vor Ort an. Die IG Metall ist gut vernetzt, etwa mit der Industrie- und Handelskammer (IHK), der Handwerkskammer (HWK) und der Politik.
Sprich deine Vertrauenslehrerin oder Vertrauenslehrer an der Berufsschule an. Viele Berufsschulen haben auch Schulsozialarbeiterinnen oder Schulsozialarbeiter, die die Aufgabe haben, Berufsschülerinnen und Berufsschüler zu unterstützen.
Weitere Ansprechpartner sind die Berufsberatung der Agentur für Arbeit sowie spezielle Beratungsangebote der IHK und der HWK.
Auch eure Ausbilderinnen und Ausbilder können weiterhelfen. Denn auch euer Ausbildungsbetrieb hat ein Interesse an einer guten Ausbildung in eurer Berufsschule.
Wenn ein klärendes Gespräch mit deiner Ausbilderin oder deinem Ausbilder nicht hilft, dann kann auch hier deine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), dein Betriebsrat oder die IG Metall vor Ort weiterhelfen. Deine JAV und dein Betriebsrat haben bei Fragen der betrieblichen Ausbildung eine sehr weitreichende Mitbestimmung..
Zu viele Fehlzeiten können deine Zulassung zur Abschlussprüfung und damit den erfolgreichen Abschluss deiner Ausbildung gefährden. Als Fehlzeiten gelten gemeinhin alle deine Abwesenheiten vom Ausbildungsplatz: Krankschreibung, Freistellungen und auch unentschuldigtes Fernbleiben.
Mit einem ärztlichen Attest über deine Erkrankung kannst du deine Ausbildung unterbrechen. Danach hast du das Recht, deine Ausbildung fortsetzen. Trotzdem solltest du mit deinem Ausbildungsbetrieb – und insbesondere mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) und dem Betriebsrat in Kontakt bleiben. Suche dir auf jeden Fall Hilfe bei der JAV, dem Betriebsrat oder der IG Metall vor Ort. Es gibt dafür auch spezielle Beratungsstellen.
Auch in der Ausbildung hast du Anspruch auf gesetzlichen Mutterschutz, der sechs Wochen vor der Geburt beginnt und acht Wochen danach endet. Zudem kannst du nach dem Mutterschutz bis zu drei Jahre in Elternzeit gehen. Dein Ausbildungsplatz muss für dich freigehalten werden.
Mit Kind hast du dann Anspruch auf finanzielle Unterstützung, etwa Kindergeld, Elterngeld und Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Lass dich dazu von deiner Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), deinem Betriebsrat oder deiner IG Metall vor Ort beraten.
Generell ja, du musst aber deinen Arbeitgeber darüber informieren. Er darf nur dann ablehnen, wenn du bei der direkten Konkurrenz arbeiten möchtest oder der Nebenjob deinen Hauptberuf beeinflussen könnte. Klauseln im Ausbildungsvertrag wie etwa „Es darf kein Nebenjob angenommen werden“ sind ungültig.
Grundsätzlich darf natürlich auch im Nebenjob nicht gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz verstoßen werden. Das heißt zum Beispiel, Du darfst maximal 8 Stunden am Tag arbeiten, in Ausnahmefällen 8,5 Stunden, und an maximal fünf Tagen in der Woche.
Du hast im Nebenjob Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Aber Vorsicht: Unter Umständen musst du Steuern und Sozialabgaben zahlen. Denn deine Ausbildungsvergütung und dein Nebenjob-Verdienst werden zusammengerechnet.
Nähere Informationen zum Nebenjob in der Ausbildung findest du hier.
Wenn dein Arbeitgeber will, dass du Überstunden machst, muss er sich erst die Zustimmung des Betriebsrats holen. Die Überstunden, die du leistest, müssen dem Ausbildungszweck dienen. Außerdem muss ein entsprechender Zeitausgleich vereinbart werden. Wenn du unter 18 bist, darfst du keine Überstunden machen. Einzige Ausnahme: Du willst einen freien Tag zwischen einem Feiertag und einem Wochenende machen und arbeitest vor – dann aber täglich höchstens eine halbe Stunde.
Ja, es gibt die Möglichkeit, deine Ausbildung zu verkürzen: Wenn du beispielsweise mindestens Fachabitur oder bereits Berufserfahrung hast, sowie wenn du überdurchschnittliche Leistungen erbringst, kannst du deine Ausbildung um bis zu ein Jahr verkürzen.
Die Verkürzung muss immer mit deinem Ausbildungsbetrieb und der zuständigen Kammer (IHK oder HWK) abgestimmt werden. Stelle dazu gemeinsam mit deinem Ausbildungsbetrieb einen Antrag bei der Kammer. Es ist wichtig, dass das Ausbildungsziel trotz der verkürzten Zeit erreicht werden kann.
Wegen schlechter Noten allein kannst du nicht während der Ausbildung gekündigt werden. Wenn du eine Zwischenprüfung nicht bestehst, hat das keinen direkten Einfluss auf dein Ausbildungsverhältnis. Aber Achtung: Bei vielen Ausbildungsberufen zählt die Zwischenprüfung in das Endergebnis deiner Abschlussprüfung hinein (gestreckte Abschlussprüfung). Wenn du jedoch die Abschlussprüfung nicht bestehst, hast du da das Recht, die Prüfung bis zu zwei Mal zu wiederholen. Dein Ausbildungsvertrag verlängert sich dadurch automatisch bis zur Wiederholungsprüfung, maximal jedoch um ein Jahr.
Du hast am Ende deiner Ausbildungszeit Anspruch auf drei Zeugnisse: das Prüfungszeugnis der Kammer, das Zeugnis der Berufsschule sowie ein Zeugnis des Ausbildungsbetriebes. Im späteren Berufsleben hast du Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Das betriebliche Ausbildungszeugnis kann als einfaches oder als qualifiziertes Zeugnis ausgestellt werden. Das einfache Zeugnis beinhaltet Angaben zu deiner Person sowie Mindestangaben nach Berufsbildungsgesetz (BBiG), das sind Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse. Ein qualifiziertes Zeugnis erhältst du auf deinen ausdrücklichen Wunsch hin. Es enthält Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten.
Wenn deine Ausbildungsvergütung nicht reicht, etwa weil du weit weg von den Eltern wohnst und deine Eltern zu wenig verdienen, kannst du auch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder als Studierende BAföG beantragen. Zudem gibt es zur Finanzierung deines Studiums auch Stipendien, etwa der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung.
Hier findest Du ausführliche Tipps zur Finanzierung.
Wenn Du eine Ausbildung in einem tarifgebundenen Betrieb machst, dann kannst du gemeinsam mit den anderen Auszubildenden, Beschäftigten und der IG Metall Druck für höhere Ausbildungsvergütungen machen.
Am 11. September starten etwa die Tarifverhandlungen für die Metall- und Elektroindustrie 2024. Die IG Metall fordert 170 Euro mehr im Monat für Auszubildende. Doch damit das klappt, müssen alle mithelfen. Werde Mitglied der IG Metall – falls du es noch nicht bist – und mach mit bei unseren Aktionen.