Was sich für die dual Studierenden in der Holz- und Kunststoffbranche in Niedersachsen anfühlen dürfte, wie ein verspätetes Ostergeschenk, sollte eigentlich längst selbstverständlich sein. Gemeint sind faire, verbindliche und einheitliche Regeln im dualen Studium.
Im Tarifgebiet Niedersachsen ist es uns nun erstmals gelungen, einen Flächentarifvertrag für dual Studierende in der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie abzuschließen – und so branchenübergreifend kalkulierbare Rahmenbedingungen für ihre Ausbildung zu schaffen.
Die wesentlichen Eckpunkte des Tarifvertrags sind:
Einheitliche und existenzsichernde Ausbildungsvergütungen
Dual Studierende erhalten während der Ausbildung die in den Tariftabellen für ihren Ausbildungsberuf festgelegten Ausbildungsvergütungen. Nach bestandener Berufsausbildung und abschließender Kammerprüfung wird die Vergütung des 4. Ausbildungsjahres gezahlt.
Entlastung bei den Ausbildungskosten
Studienbeiträge und -gebühren werden vom Betrieb übernommen – und zwar in voller Höhe. In begründeten Fällen werden auf Antrag außerdem außerordentliche Fahrt- und Ausbildungskosten bezuschusst.
Sichere und planbare Zukunftsperspektive
Bei erfolgreichem Studienabschluss innerhalb der Regelstudienzeit bekommen dual Studierende einen unbefristeten, mindestens aber einen auf 24 Monate befristeten Arbeitsvertrag angeboten – und zwar spätestens drei Monate vor Ende ihres Studienvertrags.
Einheitlicher Urlaubsanspruch
Dual Studierenden stehen für jeden Kalendermonat der Anwesenheit im Betrieb während der Praxisphasen 2,5 Urlaubstage zu.
Von solch einheitlichen und fairen Bedingungen für dual Studierende ist man in vielen Branchen aber noch weit entfernt. Wo wir nicht explizit einen Tarifvertrag für sie abgeschlossen haben, variieren ihre Ausbildungsbedingungen von Betrieb zu Betrieb.
„Die individuellen Verträge regeln Punkte wie Vergütungshöhe, Urlaubstage, Sonderzahlungen oder die Übernahme von Studiengebühren und -beiträgen sehr unterschiedlich oder gar nicht“, sagt David Rösler von der IG Metall in Braunschweig, der den neuen Flächentarifvertrag mit ausgehandelt hat.
Lediglich im metallverarbeitenden Handwerk sowie im KFZ-Handwerk in Niedersachsen und im Bereich Feinwerktechnik und Metallbau in Baden-Württemberg gab es bislang flächentarifvertragliche Regelungen. Nun auch in der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie in Niedersachsen.
Darüber hinaus hat die IG Metall mit einer ganzen Reihe von Betrieben Haustarifverträge und Tarifvereinbarungen für dual Studierende abgeschlossen – zuletzt beim Technologiekonzern Continental.
„Unser Ziel ist es aber, verlässliche und transparente Arbeitsbedingungen für alle dual Studierenden zu sichern – nicht nur in einzelnen Betrieben, sondern flächendeckend, so wie es uns nun in der Holz- und Kunststoffindustrie in Niedersachsen gelungen ist“, so Rösler.
Noch einfacher wäre es, wenn der Gesetzgeber endlich die wachsende Bedeutung des dualen Studiums anerkennen und dual Studierende mit ins Berufsbildungsgesetz aufnehmen würde. Dann wäre nicht nur ihr arbeitsrechtlicher Status geklärt, sondern dual Studierende würden – wie auch die dual Auszubildenden – unter den Geltungsbereich bestehender Tarifverträge fallen. Eine Reform des Bundesbildungsgesetztes lehnt das Bundesministerium für Bildung und Forschung aber bislang ab.