Ratgeber: Tattoos, Piercing, lange Haare
Wenn das Tattoo zum Aufreger im Betrieb wird

Ein neues Piercing oder frisches Tattoo finden nicht alle Kollegen und Vorgesetzten im Betrieb cool. Wenn es deswegen Stress gibt am Arbeitsplatz, hilft ein direktes Gespräch und ein Rat von JAV oder Betriebsrat.

27. Mai 201927. 5. 2019


Tattoos haben heutzutage immer mehr Menschen. Mindestens jeder zehnte Deutsche trägt ein solches buntes Gemälde auf der Haut. An sichtbaren und weniger sichtbaren Stellen am Körper. Manchmal zieht sich das Tattoo über Schultern, Brust, Hals und Arme. Auch die Waden und Fußrücken werden mit bunten, fantasievollen Bildern gestaltet. Piercings sind ähnlich beliebt und entsprechend verbreitet. Körperschmuck ist Geschmackssache und Ausdruck der Individualität. Immer wieder kommt es aufgrund von Äußerlichkeiten wie Tattoos oder Piercings zu abfälligen Bemerkungen im Kollegenkreis. Mancher Meister oder Vorgesetzte findet das wenig witzig, wenn Auszubildende und junge Beschäftigten stolz ein frisches Tattoo zur Schau tragen.

Generell ist ein Tattoo Privatsache. Ebenso Piercings oder ein Tunnel im Ohrläppchen. Auch bei der Gestaltung der Frisur darf sich der Arbeitgeber im Prinzip nicht einmischen. Denn jeder hat das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. So steht es in Artikel 2 des Grundgesetzes. Lange Haare dürfen deshalb nicht verboten werden, aber der Auszubildende muss die Arbeitsschutzbestimmungen und Hygienevorschriften einhalten. So müssen zum Beispiel die Beschäftigten an einer Drehbank ein Haarnetz oder eine andere geeignete Kopfbedeckung tragen, um Unfälle zu vermeiden.


Außendienst kann problematisch sein

Wer mit einem Tattoo bei einem Arbeitgeber eingestellt worden ist, kann nicht nach ein paar Jahren aufgrund des Körperschmucks gekündigt werden. Ausnahme bildet die Widersetzung gegen die Richtlinien des Unternehmens. Heikel wird es, wenn die Beschäftigte viel Kundenkontakt hat, sei es im Vertrieb und im Außendienst. Die Akzeptanz von Chefs und Chefinnen sinkt rapide, wenn sie finden, dass das Aussehen des Auszubildenden berufs- und geschäftsschädigend sein könnte. Ob ein Aussehen betriebsschädigend ist, ist nicht immer leicht zu entscheiden. Die Arbeitgeberin kann verlangen, dass Auszubildende einigermaßen „normal“ aussehen und mit Richtlinien das äußere Erscheinungsbild der Mitarbeiter festlegen. So kann zum Beispiel geregelt werden, dass im Außendienst ein Tattoo verdeckt wird.

Im öffentlichen Dienst und vor allem bei der Polizei steht die Frage nach Tattoos beim Einstellungstest ganz oben. Laut einem Gerichtsurteil darf die Polizei Bewerber ablehnen, die ein sichtbares Tattoo auf den Armen, am Hals oder im Gesicht tragen. Begründet wird dies damit, dass ein Polizist grundsätzlich einen Repräsentanten des Staates darstellt und dieser möglichst neutral auftreten soll. Eine Tätowierung kann nach Ansicht der Rechtsprechung und der Polizei dabei schnell zu Provokationen führen. Auch in der Gastronomie oder bei Fluggesellschaften wird auffälliger Körperschmuck kritisch gesehen.


Ein Gespräch mit der JAV kann helfen

In Industrie- und Handwerksbetrieben, also in unserem Organisationsbereich, ist die Akzeptanz im Allgemeinen deutlich größer. Tattoos sind generell kein Einstellungshindernis. Auch Piercings gelten inzwischen als normaler Schmuck und sollten in den meisten Betrieben durchgehen. „Um Ärger zu vermeiden, sollte man einfach mit dem Ausbilder oder der Vorgesetzten ganz ruhig und sachlich sprechen“, rät Fabian Fink, der bei der IG Metall Singen und Friedrichshafen-Oberschwaben als Jugendsekretär arbeitet.

Fink ist selbst an mehreren Stellen tätowiert und geht damit locker um. „Im Betrieb gucken die Leute schon mal, aber sobald sie merken, dass es auf inhaltlicher Ebene professionell funktioniert, ist es für die meisten okay, dass ich tätowiert bin.“ Falls es wegen Körperschmuck Stress gibt mit den Vorgesetzten, rät Fink, sich an die Jugend- und Auszubildendenvertretung oder den Betriebsrat zu wenden. „Die sind dafür da, gegen Diskriminierung vorzugehen, und eine nachteilige Behandlung wegen Tattoos oder Piercings wäre ein solcher Fall der Diskriminierung. Es geht hier ja schließlich um eine persönliche Entscheidung und körperliche Selbstbestimmung.“

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