Inflationsausgleichsprämie: Wer, wann, wie viel?
Die Inflationsausgleichprämie bekommen alle Beschäftigten und Auszubildenden, die zum jeweiligen Stichtag dem Betrieb ununterbrochen mindestens sechs Monate angehört haben. Es gibt keine weiteren Voraussetzungen! Ausgenommen sind nur Beschäftigte und Auszubildende, die am jeweiligen Stichtag ihr Arbeitsverhältnis gekündigt haben.
- 1. April 2023 für die erste Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1000 Euro netto,
500 Euro netto für Auszubildende – Auszahlung im April/Mai 2023
- 1. April 2024 für die zweite Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 500 Euro netto,
250 Euro netto für Auszubildende – Auszahlung im April 2024
Die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie erfolgt netto – also in voller Höhe, ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Sie darf außerdem nicht auf den Lohn, das Gehalt oder die Ausbildungsvergütung angerechnet werden, auch nicht auf übertarifliche Zulagen.
Eine bereits freiwillig gezahlte Inflationsausgleichsprämie kann ebenfalls nicht angerechnet werden – es sei denn, die Zahlung würde insgesamt 3000 Euro überschreiten.
Beschäftigte in Teilzeit, Minijobs oder auch in (aktiver und passiver) Altersteilzeit erhalten die Inflationsausgleichsprämie im Verhältnis ihrer individuellen Arbeitszeit zur tariflichen Vollzeitarbeitszeit von 37 Stunden/Woche, mindestens jedoch 270 Euro im Jahr 2023 und mindestens 160 Euro im Jahr 2024. Maßgebend für die Höhe der Inflationsausgleichsprämie ist die Arbeitszeit am jeweiligen Stichtag. Die Inflationsausgleichsprämie reduziert oder erhöht sich nachträglich nicht.
Beschäftige in Kurzarbeit haben einen Anspruch auf die volle Inflationsausgleichprämie entsprechend ihrer regulären Arbeitszeit, wenn sie die o.g. Voraussetzungen erfüllen. Eine Kürzung aufgrund der Kurzarbeit ist unzulässig.
Ruht das Arbeitsverhältnis in dem Kalenderjahr, in dem die Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt wird, erfolgt ein Abzug für jeden vollen Kalendermonat um ein Zwölftel. Ruht das Arbeitsverhältnis nur an einzelnen Tagen, zum Beispiel aufgrund einer unbezahlten Freistellung, erfolgt kein Abzug.
Abweichungen von diesen Regelungen sind nur möglich, wenn der Betrieb wirtschaftliche Gründe nachweisen kann und eine entsprechende Vereinbarung mit der IG Metall getroffen wird.
Entlastung für Beschäftigte – Zukunft für die Betriebe
„Das Tarifergebnis bedeutet eine spürbare Entlastung für die Geldbeutel der Beschäftigten angesichts der Inflation“, meint IG Metall-Verhandlungsführerin Miriam Bürger. „Zudem ist das Tarifergebnis ein wichtiger Schritt, um die Zukunft der Betriebe zu sichern: Ob die Beschäftigten gerne und langfristig in der Textil- und Bekleidungsindustrie bleiben, ist abhängig von dem, was sie am Ende des Monats im Geldbeutel haben.“
Der zunehmende Fach- und Arbeitskräftemangel war auch ein wichtiges Argument der IG Metall in den Verhandlungen mit den Arbeitgebern.
Warnstreiks waren entscheidender Faktor
Vor allem jedoch brachte die Rekordbeteiligung an Warnstreiks die Arbeitgeber zum Einlenken. Zuvor hatten sie in drei Verhandlungsrunden kein verhandlungsfähiges Angebot vorgelegt. Die Forderung nach der Verlängerung der Altersteilzeit wiesen sie als „aus der Zeit gefallen“ zurück.
Von wegen „Rituale“: „Unsere Warnstreiks haben die Arbeitgeber beeindruckt. Der Ton in der Verhandlung war gleich viel respektvoller“, berichtet Christian Schnellbach, Betriebsratsvorsitzender des Airbag-Herstellers Global Safety Textiles in Murg und Bad Säckingen/Baden-Württemberg und Mitglied der IG Metall-Verhandlungskommission. „Bei den Warnstreiks waren diesmal auch viele Betriebe dabei, wo früher eher wenig ging. Die Arbeitgeber haben gesehen, dass die Beschäftigten es ernst meinen. Das haben sie uns nicht zugetraut.“
Auch vor der entscheidenden Verhandlung am Freitag in Billerbeck/NRW haben 800 Textilerinnen und Textiler vor dem Verhandlungshotel demonstriert (Foto oben).
25 Jahre Textilerinnen und Textiler in der IG Metall
Der Tarifabschluss fällt auf den fünfundzwanzigsten Jahrestag der Integration der Gewerkschaft Textil und Bekleidung (GTB) in die IG Metall am 1. April 1998. Von den einst eine Millionen Beschäftigten in der Textil- und Bekleidungsindustrie sind damals noch 170.000 übrig - und die GTB ist allein nicht mehr stark genug. Der Gewerkschaftstag der GTB beschließt daher, sich der IG Metall anzuschließen.
Ihren letzten großen Arbeitskampf führte die GTB vor 30 Jahren. In einem zweitägigen Streik setzten 5.500 GTB-Mitglieder eine Tariferhöhung um 2,1 Prozent durch. Sie hatten 6 Prozent gefordert. „Geschichte muss sich nicht wiederholen“, meint die heutige Verhandlungsführerin Miriam Bürger. „Eine solche Eskalation wie vor 30 Jahren konnten wir heute abwenden – und zeigen, dass wir uns durchsetzen und Zukunft gestalten können“.