Betrieb aus. Was nun, Azubi?
Auszubildende genießen besonderen Schutz
Bei Insolvenz, Stilllegung und auch bei Kurzarbeit gilt: Die Berufsausbildung ist ein besonderes, geschütztes Vertragsverhältnis. Sollte die Ausbildung im Betrieb gar nicht mehr möglich sein, helfen IG Metall und Kammern bei der Vermittlung in einen neuen Ausbildungsplatz.
Foto: iStock.com/monkeybusinessimages
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27. August 200927. 8. 2009